Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg, Außenstelle Kitzingen vom 12. August 2024
Gemäß§ 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. 1 S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, gibt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg, Außenstelle Kitzingen, Ritterstraße 25, 97318 Kitzingen, bekannt, dass der Beschluss zur Änderung des Umlegungsplans nach § 73 BauGB „Iphofen Ost IV" am
30. Juli 2024
unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die Änderung des Umlegungsplans nach § 73 BauGB vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in die neuen Grenzen ein.
Die im Beschluss über die Änderung des Umlegungsplans nach§ 73 BauGB festgesetzten Geldleistungen sind nunmehr zur Zahlung fällig. Die Stadt Iphofen ist Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleistungen und wird die Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln.
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg, Außenstelle Kitzingen wird die Berichtigung des Grundbuchs veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftskatasters durchführen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Änderung des Umlegungsplans nach § 73 BauGB kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei dem
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg,
Außenstelle Kitzingen,
Ritterstraße 25, 97318 Kitzingen
eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!