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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Weinkampagne 2022

Merkblatt Anlieferung Weinbauabwasser

Weinkampagne 2022

Bei der Anlieferung von Weinbauabwasser auf der Kläranlage der Stadt Iphofen sind folgende Punkte zu beachten:

ALLGEMEIN

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Iphofen vom 06.09.93 § 15 Abs. 7 ist u. a. die Einleitung folgender Stoffe in die öffentliche Entwässerungsanlage verboten:

feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten.

Abwasser aus Industrie- und Gewerbebetrieben, das einen pH-Wert von unter 6,5 oder über 9,5 aufweist.

Gemäß der oben genannten Entwässerungssatzung § 17 werden Kontrollen im Kanalnetz durchgeführt werden, ob unerlaubte Einleitungen gemäß § 15 vorgenommen wurden.

Wegen der wasserwirtschaftlichen Auflagen werden während der Weinkampagne verstärkt Kontrollen im Kanalnetz durchgeführt.

1.

Die von der Stadt ausgegebenen Schlüssel und Magnetkarten sind nicht übertragbar.

2.

Es ist nicht erlaubt, sonstige Abwässer anzuliefern.

3.

Die Anlieferung von Weinbauabwasser ist während der Weinkampagne rund um die Uhr möglich.

Zu folgenden Zeiten ist Kläranlagenpersonal vor Ort:

Montag – Donnerstag 07.00 – 16.00 Uhr, Freitag 07.00- 13.15, Samstag und Sonntag 08.00 – 12.00 Uhr.

4.

Die Abwässer sind an der dafür vorgesehenen Anlieferungsstelle abzugeben. Hierzu wird die Magnetkarte benötigt.

5.

Die Anlieferungsstelle ist sauber zu halten. Die Bedienungsanleitung an der Anlage ist zu befolgen.

6.

Auf Wunsch wird vom Kläranlagenpersonal eine Aufstellung der gelieferten Abwassermengen ausgedruckt.

7.

Die Abrechnung erfolgt jährlich.

Bitte helfen Sie mit, einen reibungslosen Betrieb der Kläranlage zu ermöglichen.

Besten Dank für Ihre Bemühungen.

STADT IPHOFEN
Lenzer
1. Bürgermeister