Bei der Anlieferung von Weinbauabwasser auf der Kläranlage der Stadt Iphofen sind folgende Punkte zu beachten:
Allgemein
Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Iphofen vom 06.09.93 § 15 Abs. 7 ist u. a. die Einleitung folgender Stoffe in die öffentliche Entwässerungsanlage verboten:
Gemäß der oben genannten Entwässerungssatzung § 17 werden Kontrollen im Kanalnetz durchgeführt werden, ob unerlaubte Einleitungen gemäß § 15 vorgenommen wurden.
Wegen der wasserwirtschaftlichen Auflagen werden während der Weinkampagne verstärkt Kontrollen im Kanalnetz durchgeführt.
| 1. | Die von der Stadt ausgegebenen Schlüssel und Magnetkarten sind nicht übertragbar. |
| 2. | Es ist nicht erlaubt, sonstige Abwässer anzuliefern. |
| 3. | Die Anlieferung von Weinbauabwasser ist während der Weinkampagne rund um die Uhr möglich. |
| Zu folgenden Zeiten ist Kläranlagenpersonal vor Ort: |
| Montag - Donnerstag 07.00 - 16.00 Uhr, Freitag 07.00- 13.15, Samstag und Sonntag 08.00 - 12.00 Uhr. |
| 4. | Die Abwässer sind an der dafür vorgesehenen Anlieferungsstelle abzugeben. Hierzu wird die Magnetkarte benötigt. |
| 5. | Die Anlieferungsstelle ist sauber zu halten. Die Bedienungsanleitung an der Anlage ist zu befolgen. |
| 6. | Auf Wunsch wird vom Kläranlagenpersonal eine Aufstellung der gelieferten Abwassermengen ausgedruckt. |
| 7. | Die Abrechnung erfolgt jährlich. |
Bitte helfen Sie mit, einen reibungslosen Betrieb der Kläranlage zu ermöglichen.
Besten Dank für Ihre Bemühungen.