Die Stadt Iphofen hat anlässlich der Kirchweih und des Weinkulinarischen Spaziergangs gemäß §§ 44 und 45 StVO folgende
Anordnung
erlassen:
| 1. | Der Parkplatz am Einersheimer Tor/Wohnmobilstellplatz ist am Dienstag, 19.09. bis Mittwoch, 27.09.2023 für den gesamten Verkehr zu sperren. |
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| Die Sperrung erfolgt durch die Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken). |
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| Die Bushaltestelle am Feuerwehrhaus wird in dieser Zeit nicht bedient!! |
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| Vorab sind die VZ 283 StVO (absolutes Haltverbot) mit den Zusatzeichen „auf dem gesamten Platz“ und „ab 19.09.“ bis zum 15.09.2023 aufzustellen. |
| 2. | Die Pfarrgasse ist am Samstag, 23.09.2023, beginnend ab Einmündung Ägidiengasse bis zur Kath. Kirche „St. Veit“ für den gesamten Verkehr zu sperren. Die Sperrung erfolgt durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken). Vor der Einfahrt zum Rödelseer Tor ist das Zeichen 357 (Sackgasse) anzubringen. |
| 3. | Die Altstadt ist am 24.09.2023 ab 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr für den gesamten Verkehr zu sperren. |
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| Die Sperrung erfolgt jeweils am Einersheimer Tor, Rödelseer Tor, Mainbernheimer Tor und an der südlichen Stadtzufahrt (Bahnhofstraße, nach der Einmündung Stadtgraben West und Ost stadteinwärts) durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art), Zeichen 600 StVO (Absperrschranken) und Zeichen 1020-30 StVO (Anlieger frei). |
| 4. | Der Julius-Echter-Platz, am Vorplatz der Spitalkirche ist in der Zeit von Mittwoch, 20.09.23 bis Sonntag, 24.09.2023 für den gesamten Verkehr zu sperren. Die Sperrung erfolgt durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken). |
| 5. | Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Absperrschranken durch jeweils fünf rote Warnleuchten zu kennzeichnen. |
| 6. | In der Ludwigstraße wird vor dem Anwesen Hs.Nr. 2 (gegenüber Blutskirche) in der Zeit von Donnerstag, 21.09.23 bis Sonntag, 24.09.2023 ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 21.09.“ sind bis zum 17.09.2023 aufzustellen. |
| 7. | Für die Pfarrgasse, beginnend Anwesen Pfarrgasse 12, einschließlich des unteren Hofes des DLZ, bis Ende DLZ (Einmündung Ägidiengasse, Marktplatz) wird in der Zeit von Freitag, 22.09.23 bis Montag, 25.09.2023 ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 22.09.“ sind bis zum 18.09.2023 aufzustellen. |
| 8. | Für den Marktplatz, den Eiermarkt, am Kirchplatz bis einschließlich Kreuzigungsgruppe, in der Maxstraße von Einmündung Kanalgasse bis Einmündung Pfarrgasse, in der Ludwigstraße von Einmündung Stöhrsgasse bis Einmündung Büttnersgasse, in der Langen Gasse vor den Anwesen Hs.Nr. 21 (Goldschmiede Huhn), Hs.Nr. 27 und Hs.Nrn. 34-36 (Ilmbacher Hof) wird am Sonntag, 24.09.2023 von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 24.09.“ sind bis zum 20.09.2023 aufzustellen. |
| 9. | Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam. |
Wir bitten um Verständnis.