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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsregelung anlässlich der Kirchweih und des Wein-Kulinarischen Spaziergangs Iphofen am 22.09.2024

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);

Die Stadt Iphofen hat anlässlich der Kirchweih und des Weinkulinarischen Spaziergangs gemäß §§ 44 und 45 StVO folgende

Anordnung

erlassen:

1.

Der Parkplatz am Einersheimer Tor/Wohnmobilstellplatz ist am Dienstag, 16.09. bis Mittwoch, 25.09.2024 für den gesamten Verkehr zu sperren.

Die Sperrung erfolgt durch die Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken).

Die Bushaltestelle am Feuerwehrhaus wird in dieser Zeit nicht bedient!!

Vorab sind die VZ 283 StVO (absolutes Haltverbot) mit den Zusatzeichen „auf dem gesamten Platz“ und „ab 16.09.“ bis zum 11.09.2024 aufzustellen.

2.

Die Altstadt ist am 22.09.2024 ab 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr für den gesamten Verkehr zu sperren.

Die Sperrung erfolgt jeweils am Einersheimer Tor, Rödelseer Tor, Mainbernheimer Tor und an der südlichen Stadtzufahrt (Bahnhofstraße, nach der Einmündung Stadtgraben West und Ost stadteinwärts) durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art), Zeichen 600 StVO (Absperrschranken) und Zeichen 1020-30 StVO (Anlieger frei).

3.

Der Julius-Echter-Platz, am Vorplatz der Spitalkirche ist in der Zeit von Mittwoch, 18.09.2024 bis Sonntag, 22.09.2024 für den gesamten Verkehr zu sperren. Die Sperrung erfolgt durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken)

4.

Die Stöhrsgasse ist am Sonntag, 22.09.2024 für den gesamten Verkehr von der Maxstraße kommend zu sperren. Die Sperrung erfolgt durch die Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken). Die Zufahrt ist lediglich über die Ludwigstraße möglich. An dieser Einmündung wird das Zeichen 357 StVO (Sackgasse) angeordnet.

5.

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Absperrschranken durch jeweils fünf rote Warnleuchten zu kennzeichnen.

6.

Am Marktplatz vor Anwesen Hs.Nr. 9/10 (Gollach Optik) und am Julius-Echter-Platz (am Vorplatz der Spitalkirche) wird in der Zeit von Montag, 16.09. bis Sonntag, 22.09.2024 ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 16.09.“ sind bis zum 11.09.2024 aufzustellen.

7.

In der Ludwigstraße wird vor dem Anwesen Hs.Nr. 2 (gegenüber Blutskirche) in der Zeit von Donnerstag, 19.09.24 bis Sonntag, 22.09.2024 ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 19.09.“ sind bis zum 15.09.2024 aufzustellen.

8.

Am Marktplatz vor Anwesen Hs.Nr. 21 (Zahnarzt-Praxis Bolte) in der Zeit von Freitag, 20.09. bis Sonntag, 22.09.2024 ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 20.09.“ sind bis zum 16.09.2024 aufzustellen.

9.

In der Maxstraße vor dem Rentamt wird in der Zeit von Samstag, 21.09. bis Sonntag, 22.09.2024 ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 21.09.“ sind bis zum 17.09.2024 aufzustellen.

10.

Für den Marktplatz, den Eiermarkt, am Kirchplatz bis einschließlich Kreuzigungsgruppe, in der Maxstraße von Einmündung Kanalgasse bis Einmündung Pfarrgasse und vor Hs.Nr. 26 (Gasthaus Weißes Ross), in der Ludwigstraße von Einmündung Stöhrsgasse bis Einmündung Büttnersgasse beidseitig und in der Langen Gasse vor den Anwesen Hs.Nr. 21 (Goldschmiede Huhn) am Sonntag, 22.09.2024 von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. (siehe beiliegende Lagepläne)

Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 22.09.“ sind bis zum 18.09.2024 aufzustellen.

11.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam.

Wir bitten um Verständnis.