Die Stadt Iphofen erlässt gemäß §§ 44 und 45 StVO folgende
| 1. | Der Marktplatz, der Rathausvorplatz und der Kirchplatz sind am 08.10.2022 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den gesamten Verkehr zu sperren. | |
| 2. | Die Sperrung erfolgt durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken). | |
| 3. | Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Absperrschranken durch jeweils fünf rote Warnleuchten zu kennzeichnen. | |
| 4. | Die Absperrungen sind anzubringen: | |
|
| a) | in der Kirchgasse nach der Einmündung zum „Feuergässle“ |
|
| b) | in der Pfarrgasse an der Einmündung zum Marktplatz |
|
| c) | in der Geräthengasse Richtung Marktplatz nach der Einmündung Mittelgasse |
|
| d) | am Marktplatz zwischen Eierbrunnen und der Zahnarztpraxis Rohleder/Bolte. |
| 5. | Auf dem gesamten Marktplatz wird am Samstag den 08.10.2022 von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein Halteverbot angeordnet. | |
| 6. | Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam. | |