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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsregelung anlässlich der Kirchweih und des Wein-Kulinarischen Spaziergangs Iphofen am Sonntag, 28.09.2025

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);

Die Stadt Iphofen hat anlässlich der Kirchweih und des Weinkulinarischen

Spaziergangs gemäß §§ 44 und 45 StVO folgende

Anordnung

erlassen:

1.

Der Parkplatz am Einersheimer Tor/Wohnmobilstellplatz ist am Montag, 22.09. bis Mittwoch, 01.10.2025 für den gesamten Verkehr zu sperren.

Die Sperrung erfolgt durch die Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken).

Die Bushaltestelle am Feuerwehrhaus wird in dieser Zeit nicht bedient!!

Vorab sind die VZ 283 StVO (absolutes Haltverbot) mit den Zusatzeichen „auf dem gesamten Platz“ und „ab 22.9.“ bis zum 18.09.2025 aufzustellen.

2.

Die Altstadt ist am Sonntag, 28.09.2025 ab 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr für den gesamten Verkehr zu sperren.

Die Sperrung erfolgt jeweils am Einersheimer Tor, Rödelseer Tor, Mainbernheimer Tor und an der südlichen Stadtzufahrt (Bahnhofstraße, nach der Einmündung Stadtgraben West und Ost stadteinwärts) durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art), Zeichen 600 StVO (Absperrschranken) und Zeichen 1020-30 StVO (Anlieger frei).

3.

Für den Marktplatz, den Eiermarkt, am Kirchplatz bis einschließlich Kreuzigungsgruppe, in der Maxstraße von Einmündung Kanalgasse bis Einmündung Pfarrgasse und vor Hs.Nr. 26 (Gasthaus Weißes Ross), in der Ludwigstraße von Einmündung Stöhrsgasse bis Einmündung Büttnersgasse beidseitig, in der Langen Gasse vor den Anwesen Hs.Nr. 21 (Goldschmiede Huhn), Hs.Nr. 25 (Vinothek Bausewein) und Hs.Nr. 36 (Ilmbacher Hof), in der Mittelgasse vor den Anwesen 3 und 7 und in der Geräthengasse vor den Anwesen 19 und 20 bis 22 wird am Sonntag, 28.09.2025 von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. (siehe beiliegende Lagepläne)

Die Zeichen 283 mit Zusatz „am 28.9.“ sind bis zum 24.09.2024 aufzustellen.

4.

Am Marktplatz vor dem Anwesen Hs.Nr. 9/10 (Gollach Optik) wird in der Zeit von Montag, 15.09.2025 bis Sonntag, 28.09.2025 ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 15.9“ sind bis zum 11.09.2025 aufzustellen.

5.

Am Marktplatz vor dem Anwesen Hs.Nr. 21 (Zahnarzt-Praxis) wird in der Zeit von Freitag, 26.09. bis Sonntag, 28.09.2025 ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 26.9.“ sind bis zum 22.09.2025 aufzustellen.

6.

In der Maxstraße vor dem Rentamt wird in der Zeit von Samstag, 27.09. bis Sonntag, 28.09.2025 ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 27.9.“ sind bis zum 23.09.2025 aufzustellen.

7.

In der Ludwigstraße wird vor dem Anwesen Hs.Nr. 2 (gegenüber Blutskirche) in der Zeit von Donnerstag, 25.09. bis Sonntag, 28.09.2025 ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 25.9.“ sind bis zum 21.09.2025 aufzustellen.

8.

Die Zufahrt zur Stöhrsgasse von der Maxstraße kommend ist am Sonntag, 28.09.2025 für den gesamten Verkehr zu sperren. Die Sperrung erfolgt durch die Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken). An der Einmündung zur Stöhrsgasse von der Ludwigstraße wird das Zeichen 357 StVO (Sackgasse) mit dem Zusatzzeichen 1004-34 (keine Wendemöglichkeit) angeordnet.

9.

er Julius-Echter-Platz, am Vorplatz der Spitalkirche (siehe beiliegenden Lageplan), ist in der Zeit von Mittwoch, 24.09. bis Sonntag, 28.09.2025 für den gesamten Verkehr zu sperren. Die Sperrung erfolgt durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken).

Zusätzlich wird am Julius-Echter-Platz in der Zeit von Montag, 22.09. bis Sonntag, 28.09.2025 ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit Zusatz „ab 22.09.“ sind bis zum 18.09.2025 aufzustellen.

10.

In der Schützenstraße werden für die Zeit vom 26.09.2025 bis zum 28.09.2025 von den bestehenden Parkständen zwei Behindertenparkplätze ausgewiesen (siehe Lageplan). Die Beschilderung erfolgt durch das VZ 314 StVO (Parken) und dem ZZ 1044-10 (Rollstuhlfahrersymbol).

11.

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Absperrschranken durch jeweils fünf rote Warnleuchten zu kennzeichnen.

12.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam.

Wir bitten um Verständnis.