Titel Logo
Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mulchen von beweideten Hutungsflächen

In letzter Zeit kam es im Stadtgebiet vereinzelt zu Fällen, dass Hutungsflächen durch Landwirte gemulcht wurden. Die Hutungsflächen sind naturschutzfachlich wertvoll und werden im Spätsommer von Schafen beweidet. Diese Flächen unterliegen in den meisten Fällen einem naturschutzfachlichen Förderprogramm, so dass das Mulchen einen förderschädlichen Tatbestand darstellt. Auch führt das Mulchen dazu, dass die nachwachsende Vegetation durch die Schafe nicht mehr abgeweidet wird.

Wir bitten daher alle Landbewirtschafter darum, das Mulchen angrenzender

Hutungsflächen zu unterlassen bzw. bei ggf. auftretenden Problemen das Gespräch mit Herrn Dr. Summa von der Stadtförsterei in Iphofen (Tel.: 09323/875841) zu suchen.

Ihre Stadtförsterei