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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Flurneuordnung Sugenheim 2

Markt Sugenheim, Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Gz. B-A7533-2525

B e k a n n t m a c h u n g u n d L a d u n g

Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hält am 26.10.2022

um 19:30 Uhr, in Sugenheim, Landgasthof Ehegrund eine

Aufklärungsversammlung

über die Durchführung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz zur Waldneuordnung in den Gemeindeteilen Ingolstadt, Krautostheim und Neundorf, Markt Sugenheim, ab.

Hierzu werden alle Bürger eingeladen, die in Ingolstadt, Krautostheim und Neundorf sowie in benachbarten Flurteilen Grundeigentum haben.

Die Ladung richtet sich auch an die Bürger und Grundeigentümer, die keine Land- und Forstwirte sind sowie die Pächter landwirtschaftlicher Flächen.

Da die umfassende Neuordnung des betroffenen Waldgebietes durch die

Ländliche Entwicklung von erheblicher Bedeutung ist, liegt es in ihrem In

teresse, an der Informationsversammlung teilzunehmen.

In der Versammlung wird insbesondere über Sinn und Zweck des Verfahrens, die geplanten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Finanzierung sowie über das voraussichtliche Verfahrensgebiet aufgeklärt.

Für eine Aussprache besteht ausreichend Gelegenheit.

Zu der Versammlung sind auch das das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim und die landwirtschaftliche Berufsvertretung eingeladen, um über die in ihren Fachbereich fallenden Maßnahmen während des Verfahrens Aufschluss zu geben.

Ansbach, 27.09.2022
gez. Wolfgang Zilker
Leitender Baudirektor