Die Stadt Iphofen erlässt gemäß §§ 44 und 45 StVO folgende
Anordnung
| 1. | Der Marktplatz, der Rathausvorplatz, die Geräthengasse bis zur Einmündung Mittelgasse und der Kirchplatz sind am 07.10.2023 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den gesamten Verkehr zu sperren. |
| 2. | Die Sperrung erfolgt durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken). |
| 3. | Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Absperrschranken durch jeweils fünf rote Warnleuchten zu kennzeichnen. |
| 4. | Die Absperrungen sind nach beiliegendem Lageplan anzubringen: |
|
| a) in der Kirchgasse nach der Einmündung zum „Feuergässle“ sowie im „Feuergässle“ vor der Einfahrt zum Parkplatz der „Goldenen Krone“ |
|
| b) in der Pfarrgasse an der Einmündung zum Marktplatz |
|
| c) in der Geräthengasse an der Einmündung Mittelgasse |
|
| d) am Marktplatz zwischen Eierbrunnen und der Zahnarztpraxis Rohleder/Bolte. |
| 5. | Auf dem gesamten Marktplatz wird am Samstag den 07.10.2023 von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit dem Zusatz „am 7.10.“ sind bis zum 03.10.2023 aufzustellen. |
| 6. | Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam. |