Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO) – Verkehrsregelung anlässlich der „Letzten Fuhre“ in Iphofen am 05.10.2024
Verkehrsregelung anlässlich der „Letzten Fuhre“ in Iphofen am 05.10.2024
Die Stadt Iphofen erlässt gemäß §§ 44 und 45 StVO folgende Anordnung
- Der Marktplatz, der Rathausvorplatz, die Geräthengasse bis zur Einmündung Mittelgasse sind am 05.10.2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den gesamten Verkehr zu sperren.
- Die Sperrung erfolgt durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken).
- Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Absperrschranken durch jeweils fünf rote Warnleuchten zu kennzeichnen.
- Die Absperrungen sind nach beiliegendem Lageplan anzubringen:
a) im „Feuergässle“ vor der Einfahrt zum Parkplatz der „Goldenen Krone“
b) in der Pfarrgasse an der Einmündung zum Marktplatz
c) in der Geräthengasse an der Einmündung Mittelgasse
d) am Marktplatz zwischen Eierbrunnen und der Zahnarztpraxis Rohleder/Bolte
e) am Marktplatz vor der Einmündung „Feuergässle“ auf Höhe der Touristinformation
f) im „Bissertsgässle“ (Pfarrgasse an Einmündung zum Marktplatz zw. Hs. Nr. 20 u. 21) - Auf dem gesamten Marktplatz wird am Samstag, den 05.10.2024 von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit dem Zusatz „am 05.10.“ sind bis zum 30.09.2024 aufzustellen.
- Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam.