| 1. | Der Marktplatz, der Rathausvorplatz, die Geräthengasse bis zur Einmündung Mittelgasse sind am 11.10.2025 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den gesamten Verkehr zu sperren. |
| 2. | Die Sperrung erfolgt durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken). |
| 3. | Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Absperrschranken durch jeweils fünf rote Warnleuchten zu kennzeichnen. |
| 4. | Die Absperrungen sind nach beiliegendem Lageplan anzubringen: |
| a) im „Feuergässle“ vor der Einfahrt zum Parkplatz der „Goldenen Krone“ |
| b) in der Pfarrgasse an der Einmündung zum Marktplatz |
| c) in der Geräthengasse an der Einmündung Mittelgasse |
| d) am Marktplatz zwischen Eierbrunnen und der Zahnarztpraxis Rohleder/Bolte |
| e) am Marktplatz vor der Einmündung „Feuergässle“ auf Höhe der Touristinformation |
| f) im „Bissertsgässle“ (Pfarrgasse an Einmündung zum Marktplatz zw. Hs. Nr. 20 u. 21) |
| 5. | In der Geräthengasse, vom Marktplatz bis zur Einmündung Mittelgasse, sowie auf dem gesamten Marktplatz wird am Samstag, den 11.10.2025 von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit dem Zusatz „am 11.10.“ sind bis zum 07.10.2024 aufzustellen. |
| 6. | Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam. |
Wir bitten um Verständnis