Die Stadt Iphofen hat anlässlich der „letzten Fuhre“ gemäß §§ 44 und 45 StVO
folgende Anordnung erlassen:
| 1. | Der Marktplatz, der Rathausvorplatz, die Geräthengasse bis zur Einmündung Mittelgasse sind am 11.10.2025 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für den gesamten Verkehr zu sperren. | |
| 2. | Die Sperrung erfolgt durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken). | |
| 3. | Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Absperrschranken durch jeweils fünf rote Warnleuchten zu kennzeichnen. | |
| 4. | Die Absperrungen sind nach beiliegendem Lageplan anzubringen: | |
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| a) | im „Feuergässle“ vor der Einfahrt zum Parkplatz der „Goldenen Krone“ |
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| b) | in der Pfarrgasse an der Einmündung zum Marktplatz |
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| c) | in der Geräthengasse an der Einmündung Mittelgasse |
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| d) | am Marktplatz zwischen Eierbrunnen und der Zahnarztpraxis Rohleder/Bolte |
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| e) | am Marktplatz vor der Einmündung „Feuergässle“ auf Höhe der Touristinformation |
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| f) | im „Bissertsgässle“ (Pfarrgasse an Einmündung zum Marktplatz zw. Hs. Nr. 20 u. 21) |
| 5. | In der Geräthengasse, vom Marktplatz bis zur Einmündung Mittelgasse, sowie auf dem gesamten Marktplatz wird am Samstag, den 11.10.2025 von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr ein absolutes Haltverbot durch VZ 283 StVO angeordnet. Die Zeichen 283 mit dem Zusatz „am 11.10.“ sind bis zum 07.10.2024 aufzustellen. | |
| 6. | Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam. | |
Wir bitten um Verständnis