Die Pachtabgaben werden am 1. November 2022 zur Zahlung fällig.
Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie, den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.
Wir bitten alle „Nichtabbucher“, die Zahlung über die Geldinstitute vorzunehmen oder künftig eine Einzugsermächtigung zu erteilen.