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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Aufstellung Bebauungsplan Sondergebiet „Maschinenhallen Steinbühl“, Stadtteil Iphofen

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Iphofen hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 die Anpassung des Geltungsbereiches auf die beiden Fl.Nrn. 2658/57 und 2658/32 beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird aus dem beiliegendem Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Eine, wie bisher vorgesehene, Überplanung des gesamten Bereiches ist nicht mehr vorgesehen.

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Iphofen hat in öffentlicher Sitzung vom 17.10.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Maschinenhallen Steinbühl“, StT Iphofen, in der Fassung vom 17.10.2023, gebilligt und beschlossen, diesen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Maschinenhallen Steinbühl“, StT Iphofen, für die beiden Grundstücke Fl.Nrn. 2658/32 und 2658/57, Gemarkung Iphofen mit Begründung und Umweltbericht, Stand 17.10.2023, liegen in der Zeit vom

13. November 2023 bis 18. Dezember 2023

bei der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Maschinenhallen Steinbühl“, StT Iphofen, unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.stadt-iphofen.de veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchs. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben, erhalten Sie keine Mittelung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Iphofen
Iphofen, 03.11.2023
Dieter Lenzer
1. Bürgermeister