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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Katastrophenschutz

Warnung der Bevölkerung - Probebetrieb der Sirenen am 08.12.2022

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat am Donnerstag, 08.12.2022 um 11.00 Uhr, einen landesweit einheitlichen Sirenenprobebetrieb angekündigt.

Vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erfolgt zeitgleich über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) eine Warnmeldung. Diese erstelle Warnmeldung erscheint bei registrierten Nutzern auf den WarnApps (z.B. NINA, Katwarn etc.) ihrer Handys und Tablets. Hierbei soll die Warnung um 11 Uhr und die Entwarnung um 11:20 Uhr erfolgen.

Die Funktionsfähigkeit der Sirenen muss durch Probebetriebe immer wieder überprüft werden!

Nur durch den tatsächlichen Betrieb können eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder den Alarmgebern erkannt und behoben werden.

Es ist wichtig, dass die Bevölkerung die Bedeutung der einzelnen Schallzeichen

-

einminütiger Heulton = Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten

und

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eine Minute Dauerton, zweimal unterbrochen= Alarmierung der Feuerwehr

kennt.