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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Verkehrsregelung anlässlich des Weihnachtsmarktes in Iphofen am 03. und 04.12.2022

Die Stadt Iphofen erlässt gemäß §§ 44 und 45 StVO folgende

Anordnung

1.

Der Rathausvorplatz, der Kirchplatz, der Marktplatz und der Eiermarkt sind ab dem 03.12.2022 von 08:00 Uhr bis 04.12.2022 21:00 Uhr für den gesamten Verkehr zu sperren.

2.

Die Sperrung erfolgt durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken).

3.

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Absperrschranken durch jeweils fünf rote Warnleuchten zu kennzeichnen.

4.

Die Absperrungen sind anzubringen:

a)

in der Kirchgasse zwischen den Anwesen Kirchgasse 33 und Kirche

b)

im „Feuergässle“, Ecke Geschichtsscheune

c)

von der Pfarrgasse, Einmündung in den Marktplatz

d)

in der Geräthengasse nach der Einmündung Mittelgasse in Richtung Marktplatz

e)

auf dem Marktplatz zwischen dem Anwesen Marktplatz 21 und Eiermarkt

f)

vor der Einfahrt zum Parkplatz Eiermarkt

5.

Auf dem gesamten Marktplatz, am Eiermarkt, in der Maxstraße vom Marktplatz bis zum Anwesen Maxstr. 21 und am Kirchplatz wird ab Dienstag, den 29.11.2022, 7:00 Uhr ein Haltverbot angeordnet.

6.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam.