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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Information für Fernwärmekunde/-innen der Stadt Iphofen

Um die Fernwärmekunde/-innen kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Fernwärmekunde/-innen erhalten im Monat Dezember eine staatliche Soforthilfe aus Mitteln des Bundes, die sich aus der Summe der Abschlagszahlungen, die der Kunde für seinen Wärmebezug im letzten Abrechnungszeitraum zu zahlen verpflichtet war, geteilt durch die Anzahl der auf diesen Abrechnungszeitraum entfallenden Monate, zusammensetzt. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Fernwärmepreissteigerungen zum Jahresende.

Als unsere Kundinnen und Kunden profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen mtl. Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Abschlag regulär eingezogen. Sie bekommen stattdessen die Soforthilfe bis spätestens Ende Dezember überwiesen. Sollte im Dezember kein Abschlag fällig werden (z.B. bei vierteljährlicher Abschlagszahlung), wird Ihnen von den bisher geleisteten Vorauszahlungen 1/12 zzgl. 20 % Preissteigerung auf Ihr hier bekanntes Konto erstattet.

Für die Abwicklung werden folgende Daten an die zu bearbeitende Stelle übermittelt:

- Name

- Anschrift

- (prognostizierter) Jahresverbrauch

- Höhe der bisher geleisteten Vorauszahlung

Die gezahlte Soforthilfe wird auf Ihrer Schlussrechnung für das Jahr 2022 gesondert ausgewiesen.

Wir werden uns daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben werden. Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Iphofen, 02.12.2022
Dieter Lenzer
Erster Bürgermeister