Verkehrsregelung anlässlich des Weihnachtsmarktes in Iphofen vom 09. bis 10.12.2023
Die Stadt Iphofen erlässt gemäß §§ 44, 45 StVO folgende
Anordnung
| 1. | Der Rathausvorplatz, der Kirchplatz, der Marktplatz und der Eiermarkt sind ab dem 09.12.2023 von 08:00 Uhr bis 10.12.2023 21:00 Uhr für den gesamten Verkehr zu sperren. |
| 2. | Die Sperrung erfolgt durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken). |
| 3. | Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Absperrschranken durch jeweils fünf rote Warnleuchten zu kennzeichnen. |
| 4. | Die Absperrungen sind gemäß beiliegendem Beschilderungsplan anzubringen: |
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| a. in der Kirchgasse zwischen den Anwesen Kirchgasse 33 und Kirche |
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| b. im „Feuergässle“, Ecke Geschichtsscheune |
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| c. von der Pfarrgasse, Einmündung in den Marktplatz zw. Hs.-Nr. 25 u. 26 |
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| d. in der Gasse zw. Marktplatz 21 und 22 von Pfarrgasse kommend |
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| e. in der Geräthengasse nach der Einmündung Mittelgasse in Richtung Marktplatz |
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| f. auf dem Marktplatz zwischen dem Anwesen Marktplatz 21 und Eiermarkt |
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| g. vor der Einfahrt zum Parkplatz Eiermarkt |
| 5. | Auf dem gesamten Marktplatz, am Eiermarkt und am Kirchplatz wird ab Montag, den 04.12.2023, 7:00 Uhr bis Sonntag, den 10.12.2023, 21:00 Uhr, Absolutes Haltverbot angeordnet. Die Zeichen 283 StVO sind spätestens am 30.11. mit dem Zusatz „ab 04.12.“ (Zusatzzeichen 1040-34 StVO) aufzustellen. |
| 6. | In der Pfarrgasse, der Geräthengasse, der Breiten Gasse und am Parkplatz am Hackerturm (Freifläche vor Anwesen Bausewein, Breite Gasse 1, bei Durchbruch Fußweg an der Stadtmauer) wird ab Samstag, den 09.12.2023, 7:00 Uhr bis Sonntag, den 10.12.2023, 21.00 Uhr, Absolutes Haltverbot angeordnet. |
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| In der Kirchgasse ist bereits Absolutes Haltverbot durch die Baustelle in der Kirchgasse 6 A der Zimmerei Jürgen Haag angeordnet. |
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| Die Zeichen 283 StVO sind spätestens am 05.12. mit dem Zusatz „ab 09.12.“ (Zusatzzeichen 1040-34 StVO) aufzustellen. |
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| Die Zusatzzeichen 1040-34 StVO sind aufgrund Platzmangel nicht im Beschilderungsplan eingezeichnet, sind aber trotzdem aufzustellen. |
| 7. | Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam. |