Die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr wird auch im Winterhalbjahr 2023/2024 wieder Sondertermine zur Untersuchung landwirtschaftlicher Zugmaschinen durchführen.
Zu beachten ist, dass bei diesen Sonderterminen, außer der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, auch Überprüfungen nach § 19 (2) StVZO vorgenommen werden können. Das bedeutet, dass an der Zugmaschine geänderte Teile oder zusätzliche Anbauten, welche die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringen, begutachtet werden und eine Eintragung im Fahrzeugbrief veranlasst wird.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit gibt der TÜV Süd keine „Schlepperkarten“ mehr aus. Die Voranmeldung erfolgt daher über Teilnehmerlisten.
Die Fahrzeughalter von landwirtschaftlichen Zugmaschinen werden gebeten, sich bis spätestens
14. Dezember 2023
bei den jeweiligen Ortssprechern der Stadtteile Mönchsondheim und Nenzenheim voranzumelden und sich in die Teilnehmerlisten eintragen zu lassen.
Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten und Verzögerungen bei der Durchführung der Termine weist die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr darauf hin, dass nur die mit der Teilnehmerliste gemeldeten Fahrzeuge untersucht werden können.