BEKANNTMACHUNG
Frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Alte Reichsstraße Teil 2“, Stadtteil Iphofen
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Iphofen hat in öffentlicher Sitzung vom 20.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Alte Reichsstraße Teil 2“, StT Iphofen, in der Fassung vom 20.11.2023, gebilligt und beschlossen, diesen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchzuführen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Alte Reichsstraße Teil 2“, StT Iphofen, mit Begründung und Umweltbericht, Stand 20.11.2023, liegen in der Zeit vom
18. Dezember 2023 bis 5. Februar 2024
bei der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Alte Reichsstraße Teil 2“, StT Iphofen, unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.stadt-iphofen.de/bau-gewerbe/bauen/bauleitplanung veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchs. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben, erhalten Sie keine Mittelung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.