Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verkehrsregelung anlässlich des Weihnachtsmarktes in Iphofen vom 07. bis 08.12.2024
Die Stadt Iphofen erlässt gemäß §§ 44, 45 StVO folgende
Anordnung
Am Kirchplatz wird ab Montag, den 02.12.2024 07:00 Uhr bis Sonntag, den 08.12.2024, 21:00 Uhr, Absolutes Haltverbot angeordnet. Die Zeichen 283 StVO sind spätestens am 26.11. mit dem Zusatz „ab 02.12.“ (Zusatzzeichen 1040-34 StVO) aufzustellen.
Am gesamten Marktplatz wird ab Dienstag, den 03.12.2024 07:00 Uhr bis Sonntag, den 08.12.2024, 21:00 Uhr, Absolutes Haltverbot angeordnet. Die Zeichen 283 StVO sind spätestens am 27.11. mit dem Zusatz „ab 03.12.“ (Zusatzzeichen 1040-34 StVO) aufzustellen.
Am Eiermarkt vom Anwesen Lange Gasse 1 (Pizzeria Friuli) bis Marktplatz 11 (Iphöfer Edelmetallhandel) wird ab Samstag, den 07.12.2024, 07:00 Uhr und in der Maxstraße ab Anwesen Hs.-Nr. 21 bis zum Marktplatz ab Samstag, den 07.12.2024, 12:00 Uhr bis Sonntag, den 08.12.2024, 21:00 Uhr, Absolutes Haltverbot angeordnet. Die Zeichen 283 StVO sind spätestens am 03.12. mit dem Zusatz „ab 07.12.“ (Zusatzzeichen 1040-34 StVO) aufzustellen.
An der Schützenstraße (beim Rödelseer Tor) sind Behindertenparkplätze ausgewiesen. Die Beschilderung erfolgt durch Zeichen 314 StVO (Parken) und Zusatzzeichen 1044-10 StVO (nur Schwerbehinderte).
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam.