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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Verkehrsregelung anlässlich des Weihnachtsmarktes in Iphofen vom 06. bis 07.12.2025

Die Stadt Iphofen erlässt gemäß §§ 44, 45 StVO folgende

Anordnung

1.

Der Rathausvorplatz, der Kirchplatz und der Marktplatz mit Eiermarkt sind ab dem 06.12.2025 von 08:00 Uhr bis 07.12.2025 21:00 Uhr für den gesamten Verkehr zu sperren.

2.

Der Marktplatz wird aufgrund des Aufbaus ab Dienstag, den 02.12.2025, für den gesamten Verkehr gesperrt.

3.

Die Sperrung erfolgt durch Zeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und Zeichen 600 StVO (Absperrschranken).

4.

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die Absperrschranken durch jeweils fünf rote Warnleuchten zu kennzeichnen.

5.

Die Absperrungen sind gemäß beiliegendem Beschilderungsplan anzubringen:

a)

in der Kirchgasse zwischen den Anwesen Kirchgasse 33 und Kirche

b)

im „Feuergässle“, Ecke Geschichtsscheune

c)

von der Pfarrgasse, Einmündung in den Marktplatz zw. Hs.-Nr. 25 u. 26

d)

in der Gasse zw. Marktplatz 21 und 22 von Pfarrgasse kommend

e)

in der Geräthengasse nach der Einmündung Mittelgasse in Richtung Marktplatz

f)

auf dem Marktplatz zwischen dem Anwesen Marktplatz 21 und Lange Gasse 1

6.

Am Kirchplatz wird ab Montag, den 01.12.2025 07:00 Uhr bis Sonntag, den 07.12.2025, 21:00 Uhr, Absolutes Haltverbot angeordnet. Die Zeichen 283 StVO sind spätestens am 25.11. mit dem Zusatz „ab 01.12.“ (Zusatzzeichen 1040-34 StVO) aufzustellen.

7.

Am gesamten Marktplatz wird ab Dienstag, den 02.12.2025 07:00 Uhr bis Sonntag, den 07.12.2025, 21:00 Uhr, Absolutes Haltverbot angeordnet. Die Zeichen 283 StVO sind spätestens am 26.11. mit dem Zusatz „ab 02.12.“ (Zusatzzeichen 1040-34 StVO) aufzustellen.

8.

Am gesamten Eiermarkt (beidseitig), in der Geräthengasse bis zur Einmündung in die Mittelgasse und in der Langen Gasse wird ab Samstag, den 06.12.2025, 07:00 Uhr und in der Maxstraße ab Anwesen Hs. Nr. 21 bis zum Marktplatz ab Samstag, den 06.12.2025, 12:00 Uhr bis Sonntag, den 07.12.2025, 21:00 Uhr, Absolutes Haltverbot angeordnet. Die Zeichen 283 StVO sind spätestens am 02.12. mit dem Zusatz „ab 06.12.“ (Zusatzzeichen 1040-34 StVO) aufzustellen.

9.

An der Schützenstraße (beim Rödelseer Tor) sind Behindertenparkplätze ausgewiesen. Die Beschilderung erfolgt durch Zeichen 314 StVO (Parken) und Zusatzzeichen 1044-10 StVO (nur Schwerbehinderte).

10.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen wirksam.