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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Auflassung einer Grabstätte im alten Teil des städtischen Friedhofes Iphofen

Die Nutzungsfrist für das in der Abt. 4 Reihe 9 Nr. 141 liegende Familiengrab der verstorbenen Fritz Heinrich und Marie Martin ist seit längerem abgelaufen.

Da weder Nutzungsberechtigte noch Angehörige ermittelt werden konnten, wird das Grab nach einer Räumungsfrist von 3 Monaten zum 29.02.2024 nach § 13 der Friedhofssatzung der Stadt Iphofen von Amts wegen aufgelassen. Der Grabstein, die Grabplatte und die Einfassung werden entfernt und gehen nach § 20 Abs. 5 der Friedhofssatzung der Stadt Iphofen in das Eigentum der Stadt Iphofen über.

Angehörige der Familie Martin werden hiermit letztmalig gebeten, sich bei der Friedhofsverwaltung in der VGem Iphofen, Marktplatz 26, 97346 Iphofen (Telefon 09323-871532) zu melden.

Iphofen, 01.12.2023
Die Friedhofsverwaltung