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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Abschießen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht in der Altstadt Iphofen einschl. Herrengraben und in der Kirchenburg Mönchsondheim mit Umfeld

in der Altstadt Iphofen einschl. Herrengraben und in der Kirchenburg Mönchsondheim mit Umfeld

Durch die teilweise hohe Bebauungsdichte, die schmalen Straßen sowie die historische Bausubstanz ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II innerhalb der Altstadt Iphofens einschl. Herrengraben und in der Kirchenburg Mönchsondheim mit Umfeld in der Silvesternacht verboten.

Wir erinnern hierzu an die Anordnung zum Vollzug der 1. SprengV in Verbindung mit dem SprengG, die die Stadt Iphofen am 12.11.2009 erlassen hat.

Wer entgegen dieser Anordnung pyrotechnische Gegenstände abbrennt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld von bis zu zehntausend Euro belegt werden.

Iphofen, 05.12.2022
Dieter Lenzer
1. Bürgermeister