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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Parken in der Altstadt

Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 4b StVO

Aufgrund der derzeit laufenden Überarbeitung des Parkraumkonzeptes, gelten die bestehenden Ausnahmegenehmigungen, die zum 31.01.2025 auslaufen, vorerst bis zum 31.03.2025 weiter.

Eine erneute Beantragung vor diesem Datum ist nicht notwendig. Die Verkehrsüberwachung wurde entsprechend informiert und wird dies berücksichtigen.

Wir danken für Ihr Verständnis und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ihre Stadtverwaltung