Bebauungsplan „Adelsberg II“ mit integriertem Grünordnungsplan, StT Hellmitzheim;
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Gemäß Beschluss vom 22.01.2024 wird für das Gebiet nördlich des Siedlungsgebietes Adelsberg, Hellmitzheim, ein Bebauungsplan aufgestellt.
Das vorgesehene Wohnbaugebiet wird in der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan als WA-Gebiet (allgemeines Wohngebiet) dargestellt.
| Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt: | |
| Im Norden: | Fl.Nr. 998 und Teilflächen des Flurwegs Fl.Nr. 991, Gemarkung Hellmitzheim |
| Im Westen: | Fl.Nr. 986 und Flurweg Fl.Nr. 963, Gemarkung Hellmitzheim |
| Im Süden: | Fl.Nrn. 689, 1005/1 und 1007/1, Gemarkung Hellmitzheim |
| Im Osten: | Fl.Nrn. 1002, 1004 und 1007, Gemarkung Hellmitzheim |
Es umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 992, 1005, 1005/2 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Fl.Nrn. 956, 991 und 1016, Gemarkung Hellmitzheim.
Der Lageplan des Bauamtes vom 12.12.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Zimmer OG 05, Marktplatz 26, 97346 Iphofen während der Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Stadt Iphofen unter www.stadt-iphofen.de eingesehen werden.
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach den Vorgaben des BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Durch das Bauleitverfahren soll ein neues Baugebiet im Stadtteil Hellmitzheim ausgewiesen werden.