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Iphöfer Nachrichten
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Alte Reichsstraße Teil 2“, Stadtteil Iphofen

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Iphofen hat in öffentlicher Sitzung vom 19.02.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Alte Reichsstraße Teil 2“, StT Iphofen, in der Fassung vom 19.02.2024, gebilligt und beschlossen, diesen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB parallel durchzuführen.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Alte Reichsstraße Teil 2“, StT Iphofen, mit Begründung und Umweltbericht, Stand 20.11.2023, sowie das Schalltechnische Gutachten, Stand 06.02.2024, liegen in der Zeit vom

11. März 2024 bis 26. April 2024

bei der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Bauamt, Marktplatz 26, 97346 Iphofen, Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht firstgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Alte Reichsstraße Teil 2“, StT Iphofen, unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.stadt-iphofen.de/bau-gewerbe/bauen/bauleitplanung veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchs. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben, erhalten Sie keine Mittelung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Iphofen
Iphofen, 01.03.2024
Dieter Lenzer
1. Bürgermeister