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Itzgrund-Bote
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Tipps für Senioren zum Sparen von Energie und Erlangen von Wohngeld

Energiekrise und Preiserhöhungen. Die aktuelle Situation bereitet Kopfzerbrechen. Was kommt auf mich zu? Kann ich das noch bezahlen? Woher bekomme ich Förderungen? Wo sind meine Energiefresser im Haushalt?

Bürger-Energieberatung der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH

Die Bürger-Energieberatung der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH ist für alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis und der Stadt Coburg kostenlos.

Erforderlich ist einzig eine vorherige telefonische Anmeldung

Tel.: 09561 / 514-9144, 09561 / 514-4408

E-Mail: energie@region-coburg.de

https://www.regionalmanagement-coburg.de/klimaschutz/buerger-energieberatungen-aufgestockt/

Sozialamt - Landratsamt Coburg

Das Amt prüft, ob die Antragsteller ihr Leben nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können. Wenn das nicht möglich ist, zahlt das Sozialamt Hilfen, um das Existenzminimum der Menschen zu sichern. Es übernimmt die Kosten für Lebensunterhalt, Miete und weitere Ausgaben.

Ansprechpartner: Herr Göring, (09561) 514-2100

Verbraucherzentrale Bayern

Die Verbraucherzentrale Bayern gibt unabhängig und kompetent Tipps zu allen Fragen rund ums Energiesparen. Deren Experten helfen, erneuerbare Energien im Haushalt zu nutzen und Fördermittel für die Sanierung des Hauses zu erhalten.

Geeignet für Mieter, private Haus- oder Wohnungseigentümer, private Vermieter, Bauherren

Beratungsthemen:

Strom sparen

Wechsel des Energieversorgers

Heizen und Lüften

Baulicher Wärme- und Hitzeschutz

Heizungs- und Regelungstechnik

Erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen)

Telefon: 0800 809 802 400 * * Der Anruf ist kostenlos aus dem dt. Festnetz und über Mobilfunk.

https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/energieberatung-in-der-beratungsstelle-38042

Wohngeld

Der staatliche Mietzuschuss kann Haushalten mit einem geringen Einkommen helfen und für Entlastung sorgen. Die Höhe des Wohngeldes hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.

Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt; danach muss es neu beantragt werden. Ansprechpartner ist die Wohngeldbehörde im Landratsamt Coburg. Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch ist, können Sie den Wohngeldtabellen des Bundesministerium für Umwelt,

Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit entnehmen.

Kontakt:

Nachname A - K

09561 514-2106

Nachname L - Z

09561 514-2107

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.

Zusammenstellung durch Fachbereich Senioren Landratsamt, Seniorenbüro Rödental, Seniorenbeauftragter Landkreis Coburg, Wohnbau Landkreis Coburg