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Itzgrund-Bote
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit

1. Bürgermeisterin Nina Liebermann eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2 Verabschiedung des ehemaligen Geschäftsleiters Dieter Scherbel in den Ruhestand

1. Bürgermeisterin Nina Liebermann zeigt wichtige Punkte seiner Tätigkeit auf, würdigt die Leistungen, dankt ihm für sein Engagement und wünscht ihm alles Gute. Dieter Scherbel bedankt sich für die gute Zeit in führender Position in der Gemeindeverwaltung. Matthias Bauer würdigt stellvertretend für die Gemeinderatsmitglieder das Wirken von Dieter Scherbel.

TOP 3 Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ist allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, lässt 1. Bürgermeisterin Nina Liebermann über das Protokoll abstimmen.

Beschluss:

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

TOP 4 Bekanntgaben der Verwaltung

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Die Fa. Rösler übergab der Oskar-Schramm-Schule am vergangenen Mittwoch 20 Laptops und 5 IPads. Herzlichen Dank für diese Spende!

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Der Antrag der Gemeinde auf Förderung nach der Gigabitrichtline wurde zwar fristgerecht eingereicht, erhielt allerdings aufgrund des der Förderrichtline zugrundeliegenden Kriterienkatalogs nicht genügend Punkte, um im ersten Förderaufruf eine Bewilligung zu erhalten. Der nächste Förderaufruf ist für Frühjahr 2024 geplant.

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Die Straßenbaumaßnahmen sind alle - bis auf kleineren Arbeiten - in der Winterpause. Die Restmaßnahmen werden voraussichtlich ab Februar 2024 vorgenommen.

TOP 5 Beschluss über Planungen zur Sanierung des Kindergartens

1. Bürgermeisterin Liebermann erläutert kurz die Planungen zur Generalsanierung des Kindergartens. Die Gesamtkostenschätzung beläuft sich auf rund 1,57 Millionen Euro, einschließlich der geplanten Jurte im Außenbereich.

Auf Nachfrage teilt 1. Bürgermeisterin Liebermann mit, dass eine Übernahme der vorhandenen Photovoltaikanlage geprüft werde. Ein Beginn der Generalsanierung sei erst nach Erhalt der Förderzusage bzw. des vorzeitigen Maßnahmenbeginns förderunschädlich möglich.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Planungen zur Generalsanierung des Kindergartens zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

TOP 6 Zuschüssen an Jagdgenossenschaften für den Unterhalt von Wegen und Gräben

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2021 befristet für 2022 und 2023 die Zuschüsse für die Jagdgenossenschaften für den Unterhalt von Wegen und Gräben festgelegt. Diese beliefen sich für 2022 und 2023 für Arbeitsleistungen von Fremdfirmen und dem Bauhof zum Unterhalt der Gräben auf 25 % und für den Unterhalt der Wege auf 50 %. Die gemeindlichen Höchstzuwendungen für die von den Jagdgenossenschaften eigenverantwortlich vorgenommenen Maßnahmen wurden für die beiden Haushaltsjahre auf insgesamt auf 3.200 Euro je Jagdgenossenschaft, davon maximal 2.000 Euro in einem Haushaltsjahr, festgesetzt. Die Mittelvergabe erfolgt nach zeitlicher Reihenfolge der Bedarfsanmeldung und nur im Rahmen der Haushaltsansätze.

In den vergangenen zwei Jahren wurden Zahlungen von insgesamt 14.223,40 € an die Jagdgenossenschaften geleistet.

1. Bürgermeisterin Liebermann schlägt vor, die Regelung für die Jahre 2022 und 2023 auch für die beiden nächsten Haushaltsjahre, 2024 und 2025, zu übernehmen.

Der Vorschlag aus dem Gemeinderat, die Ansätze inflationsbedingt zu erhöhen, findet keine Zustimmung. Für die derzeit noch neu ausgebauten Radwege, die langfristig zu höherer Unterhaltslast führen, sollen ab 2026 die Regelungen angepasst werden.

Die Jagdgenossenschaften sollen über den gefassten Beschluss informiert werden.

Beschluss:

Die Zuschüsse für Arbeitsleistungen von Fremdfirmen und dem Bauhof an die Jagdgenossenschaften zum Unterhalt der Gräben werden für 2024 und 2025 auf 25 % festgesetzt. Der Zuschuss für Arbeitsleistungen von Fremdfirmen und dem Bauhof an die Jagdgenossenschaften für den Unterhalt der Wege bleibt grundsätzlich bei 50 %. Die gemeindlichen Höchstzuwendungen für die von den Jagdgenossenschaften eigenverantwortlich vorgenommenen Maßnahmen werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 auf insgesamt auf jeweils 3.200 Euro je Jagdgenossenschaft, davon maximal 2.000 Euro in einem Haushaltsjahr, festgesetzt. Die Mittelvergabe erfolgt nach zeitlicher Reihenfolge der Bedarfsanmeldung und nur im Rahmen der Haushaltsansätze.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

TOP 7 Wünsche und Anfragen

Aus dem Gemeinderat werden folgende Punkte angesprochen:

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Am Flurbereinigungsweg Bodelstadt in Richtung Schenkenau behindern Büsche die Landwirte.

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Die Bauausführung der Gemeindeverbindungsstraße Herreth-Püchitz wird aufgrund der geschaffenen Erhöhung kritisiert. 1. Bürgermeisterin Liebermann erläutert, dass die Querrillen in Merkendorf nicht ausgeführt wurden, da das vereinbarte Budget ausgeschöpft war. Allerdings wurde die Maßnahme, ebenso wie der Schaden in Lohhof, für 2024 mit aufgenommen.

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Die Bankette der aufgrund der Straßensperrungen als inoffizielle Umleitungen genutzten Gemeindeverbindungsstraßen Gleußen-Schottenstein und Lohhof-Merkendorf sind stark beschädigt. Die Wiederherstellung, die 2024 erfolgen soll, hat die Gemeinde alleine zu tragen.

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Die in Herreth neu errichtete Straßenlaterne wurde in der falschen Farbe gestrichen und wird von Bayernwerk nochmals silbern gestrichen.