| 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
1. Bürgermeisterin Nina Liebermann eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.
| 2. | Ullrich Zuber, Sami Shalalda und Melanie Ebner – Zukunft der gesundheitlichen Versorgung in der Kommune |
Sami Shalalda, der vor kurzem die Apotheke übernommen hat und Melanie Ebner, die ab Januar 2025 eine Psychotherapie-Praxis in Kaltenbrunn betreibt stellen sich vor. Ullrich Zuber gibt einen Ausblick über die gesundheitliche Versorgung in der Gemeinde Itzgrund.
| 3. | Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung |
Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ist allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, lässt 1. Bürgermeisterin Nina Liebermann über das Protokoll abstimmen.
Beschluss:
Das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
| 4. | Bekanntgaben der Verwaltung |
- Der Schaden am Radlader war weniger schlimm als erwartet. Er konnte repariert werden, die Kosten belaufen sich auf knapp 1400 € für den Ersatz der Zylinderkopfdichtung.
- Seit 2018 sind die elf Kommunen Baunach, Ebern, Maroldsweisach, Rentweinsdorf, Reckendorf, Itzgrund, Untermerzbach, Lauter, Kirchlauter, Pfarrweisach und Gerach miteinander vernetzt. Das sog. Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2018 bildet die Grundlage der bisherigen Zusammenarbeit der Baunach Allianz. Dieses ILEK ist regelmäßig fortzuschreiben. Hierzu soll die bisherige Arbeit reflektiert und neue Weichen gestellt werden für die weitere Zusammenarbeit. Diese Fortschreibung erfolgt unter Beteiligung der Bürgerschaft und lokaler Akteure.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner, der Mitgliedskommunen, egal ob Personen, die Vereine oder Unternehmen vertreten, ehrenamtlich Tätige, Ratsmitglieder oder schlicht an der Entwicklung interessierte Personen sind herzlich zum Regionalforum und zur online-Beteiligung eingeladen. Online können Sie bereits über die Website der Baunach Allianz teilnehmen, die Regionalkonferenz findet an zwei Terminen statt, und zwar am 21. November 2024 um18:30 Uhr im Pfarrsaal Pfarrweisach und am 27. November 2024 um 18:30 Uhr im Haus der Kultur, der ehemaligen Synagoge in Reckendorf. Beide Veranstaltungen sind inhaltlich deckungsgleich, so dass ausgewählt werden kann, welche der beiden man besuchen möchte.
- Die Bauarbeiten im dritten Bauabschnitt der Dorferneuerung schreiten planmäßig voran. Am Rosenplatz soll ein Festplatzverteiler installiert werden. Die angedachte Lösung, den Strom direkt über den dort vorhandenen Stromverteiler zu beziehen zeigt sich als nicht praktikabel. Die Arbeiten am Kirchenvorplatz können Anfang November beginnen. Hier wird die Baufirma von einem archäologischen Büro begleitet, da Bodendenkmäler unter der Fläche vermutet werden.
- Die Sanierung des Kindergartens läuft ebenfalls planmäßig. Der Estrich wurde aufgebracht und trocknet aktuell, der Fußbodenbelag soll ab 04.11.2024 aufgebracht werden. Im Krippenbereich sind neue Garderoben erforderlich, die Ausschreibung läuft. Die Fertigstellung der Krippenräume ist bis Ende November vorgesehen. Die Ausschreibung für den Wichtelwagen und die Gewerke für die Sanierung des Kindergartenbereichs wird aktuell vom Architekten vorbereitet und soll Anfang November über die Vergabestelle in Coburg erfolgen. Die Mitarbeiterinnen verwehren sich gegen die in der letzten Gemeinderatssitzung gemachten Äußerungen, dass sie mit der Jurte unzufrieden wären und diese zu klein sei. Die Jurte wurde in dieser Größe ordnungsgemäß ausgeschrieben, das wirtschaftlichste Angebot erhielt den Zuschlag. Zwar ist die Jurte in Coburg einen Meter größer, es wurde aber von Anfang an in enger Abstimmung mit der Kindergartenleitung und Stellvertreterin, mit Blick auf die Kosten, diese Größe ausgewählt. Die Genehmigung durch die Fachaufsicht im Landratsamt wurde ohne Einschränkungen erteilt. Das Kindergartenpersonal hat versichert, dass sie sich in ihrer Jurte „pudelwohl“ fühlen. Die Jurte soll nach dem Ende der Baumaßnahmen für Projekte, Feste usw. zur Verfügung stehen. Wie bereits in der gemeinsamen Besprechung mit dem Kindergarten erläutert, kann kurzfristig eine Waldwichtelgruppe ins Leben gerufen werden. Voraussetzung hierfür ist aber natürlich ein stimmiges und genehmigtes Konzept und das Personal. Der nächste jour fixe findet am kommenden Dienstag, 22.10.2024 um 16:00 Uhr statt und danach alle 14 Tage.
- Beim versften Oberflächenabfluss in der Kloster-Banz-Straße konnte mittlerweile soweit vorgedrungen werden, dass festgestellt werden konnte, dass der Anschluss an den Oberflächenkanal zwar hergestellt wurde, allerding mit zwei 90° Bögen und einem gewellten Rohr gearbeitet wurde, so dass Ablagerungen wie Steine und Erdbrocken, die über die Drainage der obenliegenden Felder eingebracht werden immer wieder anstauen und die Versfung, die immer noch nicht vollständig beseitigt werden konnte, verursachen. Auch der Sinkkasten entwässert über das gleiche Rillenrohr in den Oberflächenkanal, so dass wir auch hier nicht anschließen können, weil das Problem dadurch verlagert und eventuell sogar verschärft würde. Das Staatliche Bauamt als Baulastträger der St 2204 ist informiert. In einem Orttermin, der in den nächsten Tagen stattfinden soll, müssen verschiedene Lösungswege diskutiert werden. Ziel muss es sein, die Baugrube schnellstmöglich zu schließen.
- Die Reparatur der Feuerwehrpumpe Welsberg (Druckerhöhungsanlage) erfolgt aktuell, die Beladung für das Feuerwehrfahrzeug Herreth ist bestellt. Die Sirene in Pülsdorf geht nächste Woche in Betrieb.
| 5. | Aufstellen von Bannern im Gemeindegrund |
Die Genehmigung zum Aufstellen von Bannern wurde in der Vergangenheit sehr unterschiedlich gehandhabt und meistens untersagt. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, hier eine einheitliche Grundlage zu schaffen, mit der einerseits insbesondere unseren Vereinen, aber auch Unternehmen und Parteien die Möglichkeit gegeben wird für Veranstaltungen und ähnlichem zu werben, gleichzeitig aber die Orte nicht durch Plakate und Banner überfrachtet werden. Es entsteht eine rege Diskussion im Gemeinderat. SPD-Fraktionsvorsitzender Jürgen Alt verweist auf die Informationspflicht der Parteien insbesondere vor Wahlen. Verschiedene Möglichkeiten werden ausgelotet. Die Plakatierungsverordnung soll an alle Gemeinderäte vor der nächsten Sitzung verschickt werden. Stefanie Schmidt stellt einen Antrag auf Geschäftsordnung auf Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Abstimmungsergebnis Antrag auf Geschäftsordnung:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Büdenhof“, OT Büdenhof sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren)
| 6. | Ersatzbeschaffung eines neuen Ozonerzeugers |
Der Ozonerzeuger im Brunnen I in Bodelstadt, der der Aufbereitung des Trinkwassers dient, wird aufgrund seines Alters ab 2025 nicht mehr durch die Fachfirma gewartet, auch Ersatzteile sind nicht mehr erhältlich.
Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Ing. Büro alternative Wasseraufbereitungsmethoden, die im Unterhalt auch kostengünstiger wären, geprüft. Um die Aufbereitungsanlage aber auf ein anderes Verfahren umzustellen, sind umfangreiche Umbaumaßnahmen am Wasserhaus notwendig, die wiederum erst dann erledigt werden könnten, wenn die Fördermenge des noch zu ertüchtigenden Brunnens II oder einer anderen möglichen Redundanz bekannt ist. Da bei einem Ausfall der Aufbereitungsanlage kein Trinkwasser aus dem Brunnen I mehr gefördert werden kann, ist der Ersatz des Ozonerzeugers durch ein aktuelles Modell zwingend notwendig.
Beschluss:
Die Verwaltung wird mit der Beschaffung des neuen Ozonerzeugers beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
| 7. | Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Büdenhof“, OT Büdenhof sowie der 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren) |
| Beschlussmäßige Prüfung und Würdigung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu dem Bebauungsplan „Büdenhof“, einschließlich Billigungs- und Auslegungsbeschluss | |
1. Bürgermeisterin Nina Liebermann schlägt vor, dass keine detailgenaue Erläuterung der Einwendungen erfolgt, sondern ein grundlegender Überblick gegeben wird und im Übrigen Einzelfragen gestellt werden können.
Beschluss 1:
Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
1. Bürgermeisterin Nina Liebermann verweist auf die Verwaltungsvorlage (Bericht des Planungsbüros). Die wesentlichen Punkte (Denkmalschutz, Bau im Wasserschutzgebiet, Bauverbot an Staatsstraße, Naturschutz – Ausgleichsfaktor bleibt bei 0,1) des Berichts werden von der Verwaltung erläutert und die Fragen aus dem Gemeinderat beantwortet. Aus dem Gemeinderat kommt die Frage auf, ob der landwirtschaftliche Betrieb für die Zukunft schlechter gestellt wird. 1. Bürgermeisterin Liebermann erläutert, dass ein Sondergebiet „Wohnen und Arbeiten mit Tieren“ festgesetzt werden soll, wodurch sich die landwirtschaftlichen Betriebe nicht schlechter gestellt werden.
Beschluss 2:
Den Beschlussvorschlägen entsprechend der Vorlage wird zugestimmt, die Beschlussvorlage wird Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 2
Beschluss 3 (Billigungsbeschluss):
Der Gemeinderat billigt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den vom Planungsbüro ausgearbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Büdenhof“ in der Fassung vom 16.10.2024.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 3
Beschluss 4 (Auslegungsbeschluss):
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Büdenhof“ mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Beschlussmäßige Prüfung und Würdigung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 6. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Büdenhof“, einschließlich Billigungs- und Auslegungsbeschluss
1. Bürgermeisterin Nina Liebermann schlägt auch hier vor, dass zum vorgelegten Bericht des Planungsbüros in obiger Angelegenheit keine detailgenaue Erläuterung, sondern wiederum bereitgestellten Informationen des Planungsbüros zur Entscheidungsfindung dienen sollen; auch hier können wieder Erläuterungen gegeben und ansonsten Einzelfragen gestellt werden.
Beschluss 1:
Mit dieser Vorgehensweise, wie vorgeschlagen, besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
1. Bürgermeisterin Nina Liebermann verweist im Weiteren auf die Verwaltungsvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt (Bericht des Planungsbüros).
Es wird auf die gleichartigen Einwendungen im vorhergehend behandelten Bebauungsplanverfahren verwiesen.
Beschluss 2:
Den Beschlussvorschlägen entsprechend der Vorlage wird zugestimmt; die Beschlussvorlage wird auch hier Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 3
Beschluss 3 (Billigungsbeschluss):
Der Gemeinderat billigt unter Berücksichtigung der vorab gefassten Beschlüsse den vom Planungsbüro ausgearbeiteten Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Büdenhof“ in der Fassung vom 16.10.2024.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 3
Beschluss 4 (Auslegungsbeschluss):
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Büdenhof“ mit Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
8 Wünsche und Anfragen
1. Bürgermeisterin erkundigt sich bei Andreas Liebermann nach dem Sachstand der Neugestaltung des Dorfplatzes in Bodelstadt. Die letzte Auszahlung erfolgte am 27.05.2024, seither konnte kein weiterer Baufortschritt mehr festgestellt werden. Andreas Liebermann gibt an das die Wände noch verblendet und gestrichen werden. Dachrinnen fehlen noch.
In der Fraktionsvorsitzenden Besprechung wurde von 1. Bürgermeisterin Liebermann angeregt, aufgrund der außergewöhnlichen Situation des noch fehlenden Geschäftsleiters und der sich dadurch ergebenden Mehrbelastung der Führungsebene, in diesem Jahr nur eine Bürgerversammlung für die Gesamtgemeinde und keine Bürgerinformationsveranstaltungen in den Ortsteilen zu halten. Sie schlägt als Termin für die Bürgerversammlung den 18. Dezember vor.