| 1. | F: In der Straße gegenüber der Kirche in Kaltenbrunn sammelt sich Wasser. Kann Abhilfe geschaffen werden? |
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| A: Die Straße weist in diesem Bereich ein sehr geringes Gefälle auf. Es wurde von der Baufirma darauf hingewiesen, dass sich Pfützen in den Dreizeilern entlang der Fahrbahn bilden können. Es zeigt sich eine erhebliche Pfützenbildung im Bereich der Einfahrt zur Wirtsgasse. Es wird geprüft, in wie weit nachgebessert werden kann. |
| 2. | F: Wird die Gemeinde die Grundsteuerreform einkommensneutral umsetzen? |
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| A: Auf Grundlage der Datenübermittlung vom Finanzamt ermittelt die Gemeinde die zu erwartenden Einnahmen bei unterschiedlichen Hebesätzen. Der endgültige Hebesatz wird vom Gemeinderat in dieser Sitzung beschlossen. Die Steuereinnahmen sind sog. allgemeinen Deckungsmittel, die für Infrastrukturmaßnahmen, Straßensanierungen, Straßenbeleuchtung, Spielplätze etc. verwendet werden sollen. |
| 3. | F: Warum werden erst im Dezember Hebesatzänderungen für die neue Grundsteuer geprüft? |
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| A: Um eine seriöse Aussage treffen zu können müssen die Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt möglichst vollständig vorliegen. Das ist bis heute nicht der Fall. Im Sommer lagen uns noch weniger als die Hälfte der Beträge vor. |
| 4. | F: Woher weiß der Bürger den neuen Hebesatz? |
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| A: Die Gemeinde erlässt eine neue Hebesatzsatzung, die im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht wird, außerdem erhalten die Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Grundsteuerbescheide. |
| 5. | F: Warum ist die Internetseite der Gemeinde zum Teil veraltet? |
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| A: Diese Tatsache ist bekannt und zu einem großen Teil der Personalknappheit geschuldet. Wir wollen die Seite schnellst möglich auf den aktuellen Stand bringen. |
| 6. | F: Wieso sind so wenig Informationen im Amtsblatt (z. B. aus dem Gemeinderat)? |
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| A: Das Ausscheiden von Sandra Kob hat das Personalproblem verschärft. Es sollen zukünftig wieder die genehmigten Protokolle im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht werden. |
| 7. | F: Warum ist das Verhältnis von Tagesordnungspunkten in der öffentlichen Gemeinderatssitzung im Vergleich zur nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung so niedrig? Warum sind im Investitionsplan für 2025 ca.2 Mio. EUR mehr Investitionen eingestellt als noch in 2024? |
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| A: In der nichtöffentlichen Sitzung müssen die Tagesordnungspunkte behandelt werden, die die berechtigten Interessen Dritter betreffen. Im Haushalt 2024 wurde bewusst nur das eingestellt, was finanziell und personell auch für die Gemeinde leistbar ist, um die Genehmigungspflicht des Haushalts zu verhindern, durch die geplante Maßnahmen erheblich verzögert würden. |
| 8. | F: Warum dauert die Sanierung der Kläranlage so lange? |
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| A: Aufgrund umfangreicher Behördenbeteiligungen mussten immer wieder neue Messungen und Pläne vorgelegt und diese dann erneut mit den jeweiligen Fachbehörden erörtert werden. |
| 9. | F: Sind in den angedachten Gebührenerhöhungen bereits alle Investitionen enthalten oder wird es auch Einmalbeiträge geben? |
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| A: Der Kalkulationszeitraum betrifft nur die Jahre 2025 und 2026. Es sind keine Investitionen enthalten. Für den anschließenden Kalkulationszeitraum werden verschiedene Modelle geprüft und kalkuliert. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Gemeinderat. Eine Entscheidung wird öffentlich getroffen werden. |
| 11. | F: Teilweise sind die Schilder für die OVF-Busfahrpläne in der Gemeinde zu klein. Kann hier Abhilfe geschafft werden? |
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| A: Die Schilder werden gerade ausgetauscht. Alle Fahrpläne sind im Format DIN A 3. |
| 12. | F: Teilweise würden Spiegel beschlagen, so dass es zu gefährlichen Verkehrssituationen kommen kann. |
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| A: Es wird geprüft, ob bei Spiegeln, bei denen dies häufiger vorkommt, technische Verbesserungsmöglichkeiten (Politur o.ä.) vorgenommen werden können. |
| 13. | F: In Gleußen fahren die Fahrradfahrer derartig schnell, dass es zu gefährlichen Verkehrssituationen zum Beispiel mit Kindern kommen kann. Ist es möglich, in allen Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzuordnen? |
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| A: Eine Reduktion der Maximalgeschwindigkeit auf 30 km/h ist nicht ohne weiteres gesetzlich möglich. Vor allem, wenn es sich um eine Ortsdurchfahrt handelt in der z.B. auch Busse fahren, ist sehr klar geregelt, aus welchen Gründen die Geschwindigkeit reduziert werden darf. Solche Gründe sind z.B. Kindergärten oder Seniorenheime, die an der Straße anliegen. Möglichkeiten einer partiellen Geschwindigkeitsreduzierung werden durch die Gemeinde bei einer nächsten Verkehrsschau geprüft. |
| 14. | F: Kann eine kommunale Verkehrsüberwachung eingeführt werden? |
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| A: Eine kommunale Verkehrsüberwachung würde in der Regel mehr Kosten verursachen, als Einnahmen generieren und wird daher aufgrund der angespannten Finanzlage der Gemeinde aktuell nicht angestrebt. |
| 15. | F: Können an der Bushaltestelle bzw. im Pavillon in Gleußen Bänke aufgestellt werden? |
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| A: Es werden Bänke aufgestellt. |
| 16. | F: Warum wird die Itzgrundhalle nicht stärker beworben? |
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| A: Außerhalb der Veranstaltungen der Garten- und Musikvereine wurde auf eine aktive Bewerbung verzichtet, um die durch die Baustelle verursachte Verkehrs- und Parkplatzproblematik nicht zu verschärfen. Zukünftig will sich die Gemeinde für weitere Nutzungen stark machen. |
| 17. | F: Warum wird Abbruchmaterial wie Betonringe in den Lärmschutzwahl verfüllt? |
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| A: In dem Lärmschutzwall dürfen nur zertifizierte Aushübe verfüllt werden. Sofern hier anderes Material verwendet wurde, wird die Gemeinde dem nachgehen. |
| 18. | F: Warum liegt immer noch Bauschutt auf dem Parkplatz der Grundschule? |
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| A: Die Baufirma wurde bereits mehrfach aufgefordert, den Bauschutt zu beseitigen. Mittlerweile wurde mit der Gemeinde vereinbart, dass der dort gelagerte Asphalt vorort gefräst und eingebaut wird, um den Parkplatz dauerhaft und belastungsfähig wiederherzustellen. |
| 19. | F: Warum ist der Feuerwehrbereich der Itzgrundhalle auch nach der Abnahme noch nicht vollständig fertiggestellt? |
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| A: Der Feuerwehrbereich war kein Bestandteil der Fördermaßnahme. Mit den Verantwortlichen wird bei einem Vorort-Termin geklärt, welche Leistungen durch die Gemeinde und welche in Eigenleistung der Feuerwehr erfolgen. |
| 20. | F: In Gleußen kommt es aufgrund eines Entwässerungsrohres, das Wasser auf die Straße spült, eventuell zu gefährlichen Verkehrssituationen. Kann hier Abhilfe geschafft werden? |
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| A: Die Situation ist aufgrund von Baumängeln beim Entwässerungsrohr entstanden. Die Gemeinde schöpft hier alle Möglichkeiten aus, die Situation schnellstmöglich zu verbessern. Da es sich um eine Staatsstraße handelt ist das Staatliche Bauamt mit eingebunden. |
| 21. | F: Können die Bürgersteige in der Ortsdurchfahrt Gleußen verbreitet werden? Teilweise sind diese zu schmal um von einer Mutter mit Kind ohne Probleme benutzt werden zu können. |
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| A: Die Ortsdurchfahrt Gleußen ist eine Staatsstraße. Die Gemeinde kann daher keine Verbreiterung der Gehwege beschließen. |
| 22. | F: Wird aufgrund des Vorranggebietes für Windkraft bei Kaltenbrunn noch eine Erweiterung des bestehenden Neubaugebietes möglich sein? |
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| A: Entscheidend hierfür ist der Immissionsschutzrechtliche Abstand zur Wohnbebauung. Dieser beträgt laut Bundesimmissionsschutzgesetz 800 m. Die Gemeinde wird sich mit der Firma UKA hinsichtlich der Abstandsflächen in Kontakt setzen. |
| 23. | F: Wird aufgrund der neuen Pflasterungen im Rahmen der Dorferneuerung in Kaltenbrunn ein höherer Pflegeaufwand für die Anwohner entstehen, weil zum Beispiel Grünstreifen eingeplant werden und Pflasterflächen anstelle von Asphalt hergestellt wurden? |
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| A: Es wird an die Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Itzgrund erinnert, die besagt, dass unabhängig vom Belag Moos, Gras usw. aus den Gehwegfugen entfernt werden müssen. Es wird an die Anlieger und Bewohner von Kaltenbrunn appelliert die Grünflächen zu pflegen und sich gegenseitig hierbei zu unterstützen. Eine Dorferneuerung ist nur förderfähig mit Pflasterflächen in den Gehwegen. |
| 24. | F: Der Radweg von Bodelstadt zur Schenkenau muss saniert werden. Wird dies zeitnah in Angriff genommen? |
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| A: Eine umfängliche Sanierung erfolgt nach dem Neubau des Pumpwerks Schenkenau. Es wird geprüft, ob größere Schäden vorab durch Schotter aufgefüllt werden. |
| 25. | F: Warum gibt es bei den Radwegen zwischen Schenkenau und Bodelstadt keine Schilder, die auf die Löcher im Weg hinweisen? |
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| A: Zuständig für die Beschilderung als Fahrradweg ist das Landratsamt. Die Gemeinde wird sich mit diesen in Verbindung setzen. |
| 26. | F: Wie ist der Stand der Planungen für die Erweiterung des Radweges an Gleußen vorbei mit der Erneuerung der nördlichen Zufahrt? |
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| A: Die Maßnahme wurde vom Staatlichen Bauamt zurückgestellt. |
| 27. | F: Kann in Gleußen an den Stellen wo der Gehweg sehr breit ist ein Schild aufgestellt werden, dass er nicht für einen Radweg gehalten wird? |
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| A: Die Gemeinde wird eine weitere Beschilderung prüfen. |
| 28. | F: Wie hoch ist der Gesamtfinanzierungsbedarf der Kläranlage? A: Dieser ist aktuell noch nicht konkret bekannt. |
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| Alle Fragen und Antworten beziehen sich auf den Stand vom 04.12.2024 |