| 1. | Beitragssatz bleibt stabil |
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| Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt stabil: Bereits seit neun Jahren in Folge liegt er bei 18,6 Prozent, in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er 24,7 Prozent. |
| 2. | Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen |
| 3. | Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung |
| 4. | Regulärer Renteneintritt: Altersgrenzen werden weiter angehoben |
| 5. | Rente für besonders langjährige Versicherte: Altersgrenze steigt um weitere zwei Monate |
| 6. | Abschläge für die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahre steigen |
| 7. | Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro |
| 8. | Minijob: Befreiung von Abgaben zur Rentenversicherung widerrufbar |
| 9. | Midijob: Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt |
| 10. | Beitragsbemessungsgrenze und Durchschnittsentgelt steigen |
| 11. | Jährliche Bezugsgröße in der Rentenversicherung steigt ebenfalls |
| 12. | Freiwillige Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigen |
| 13. | Steueranteil für Neurentner steigt auf 84 Prozent |
| 14. | Abgabe zur Künstlersozialversicherung sinkt |
Genauere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern: DRV Nordbayern-Presse und Experten-Pressemitteilungen