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Itzgrund-Bote
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.11.2025

TOP 1

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

1. Bürgermeisterin Liebermann eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2

Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ist allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen. Es wird angemerkt, dass es beim TOP „Errichtung einer Freiflächenphotovol-taikanlage auf der FlNr. 923 und der FlNr. 927 Gem. Schottenstein“ natürlich im Beschlussvorschlag heißen muss: „Der Gemeinderat stimmt der Geeignetheit der beantragten Fläche für eine Nutzung als Photovoltaikanlage zu“ statt „ab“. Nachdem sonst keine Einwände erhoben werden, lässt 1. Bürgermeisterin Nina Liebermann über das Protokoll abstimmen.

Beschluss:

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen wird wie oben dargelegt genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

TOP 3

Neuaufstellung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) und Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit in der Initiative Rodachtal

Die Initiative Rodachtal wurde gegründet, um die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Städten und Gemeinden zu stärken und eine gemeinsame strategische Entwicklung der Region zu ermöglichen. Grundlage dieser Zusammenarbeit ist das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) aus dem Jahr 2021.

Das bestehende Konzept hat in den vergangenen Jahren maßgeblich dazu beigetragen, Projekte in den Bereichen Siedlungsentwicklung (Bauen & Wohnen), Engagement & Ehrenamt oder Tourismus umzusetzen. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen – etwa im Hinblick auf Klimaschutz, Digitalisierung und demografische Entwicklungen – ist eine inhaltliche und strategische Neuaufstellung des ILEK erforderlich.

Im Rahmen der Initiative Rodachtal wurde daher – in Abstimmung mit dem Amt für ländliche Entwicklung - beschlossen, das ILEK neu aufzustellen und die interkommunale Zusammenarbeit fortzuführen. Die Federführung und Koordination der Neuaufstellung übernimmt das Regionalmanagement. Dieses wird die Beteiligung der Städte und Gemeinden, der Fachbehörden und der Bürgerschaft sicherstellen und die fachliche Abstimmung mit der Verwaltung für Ländliche Entwicklung begleiten.

Ziel der Neuaufstellung ist es, die Ergebnisse der Strategieklausur fortzuführen und die bisherigen Handlungsfelder zu überprüfen, neue Schwerpunkte zu definieren und die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsfähige Regionalentwicklung zu schaffen.

Beschluss:

Die Gemeinde Itzgrund stellt das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) auf Grundlage der Strategieklausur (Mai 2025) neu auf und setzt die interkommunale Zusammenarbeit in der Initiative Rodachtal fort.

Die Durchführung der Neuaufstellung erfolgt durch das Regionalmanagement der Initiative Rodachtal in enger Abstimmung mit den beteiligten Städten und Gemeinden und der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (ALE).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

TOP 4

Bekanntgaben der Verwaltung

Der Stadtrat von Bad Staffelstein hat in seiner Sitzung am 29.07.2025 die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Grundfeld – Nordwest“ sowie die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Bereich dieses Planes beschlossen. Es wird beabsichtigt, das Plangebiet als „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Wohnen/Pferdesportanlage“ als private Verkehrsflächen und als private Grünflächen zu entwickeln. Die Gemeinde Itzgrund erhebt als Trägerin öffentlicher Belange gegen die Planungen der benachbarten Kommune keine Bedenken und hält eine weitere Beteiligung im Verfahren für nicht notwendig.

Die Bürgerversammlungen finden jeweils um 19 Uhr statt am

03.12. in der Alten Schule in Welsberg

04.12. im Sportheim des TSV Lahm

08.12. im Sportheim des TSV Gleußen

10.12. im Gemeinschaftshaus in Herreth

11.12. in der Itzgrundhalle in Kaltenbrunn

und am 16.12 im Haus der Bäuerin in Schottenstein

Im Gemeinderat monieren mehrere Mitglieder die kurzfristige Terminsetzung und die erneute Terminierung im Dezember. Bürgermeisterin Liebermann stellt klar, dass die Durchführung der Bürgerversammlungen dem Bürgermeister / der Bürgermeisterin obliegt und die Teilnahme der Gemeinderäte zwar wünschenswert aber keine Pflicht ist.

TOP 5

Informationen zu laufenden Baumaßnahmen

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Die Ausführungsplanung für den Ausbau des Brunnens Kaltenbrunn durch das Ing.-Büro Baur Consult wird aktuell erstellt.

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Im Kindergarten sind die Schreiner und Elektriker mit den Restarbeiten beschäftigt, parallel dazu ist die Reinigungsfirma bereits zur Unterstützung unserer eigenen Reinigungskraft seit heute im Einsatz um den Bauschmutz zu entfernen. Die Kinder können ab Dezember in die Gruppen umziehen.

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Die Ozonanlage im Wasserwerk Bodelstadt wird ab dieser Woche umgebaut.

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Am neu gestalteten Rathausplatz wird die Natursteinmauer auf der Grundstücksgrenze zur ehemaligen HsNr 17 im Frühjahr 2026 gesetzt, sobald der Grundstücksnachbar die Flächen geräumt hat. Die Pflanzgruben werden noch in diesem Jahr hergestellt und verfüllt. Die Asphalttragschicht und die Deckschicht werden Mitte Dezember 2025 eingebaut. Die Fundamente für den Pavillon werden ebenfalls in diesem Jahr hergestellt. Die Spielgeräte werden im März geliefert und eingebaut.

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In Zuge der Asphaltierung der Rathausstraße wird auch ein Teilstück der Bahnhofstraße und der Parkplatz am Zehntrasen mit saniert, bzw. asphaltiert. Das schlimmste Teilstück der Pflasterfläche in der Bahnhofstraße neben dem Salzsilo wurde bereits durch den Bauhof ausgebessert.

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Am Haupteingang des Rathauses lief bisher das Regenwasser des Vordaches in einen der Pflanzkübel und wegen Undichtigkeit weiter unter den Putz des Hauses, der dadurch Schaden genommen hat. Die Dachrinne wurde verlegt und direkt auf den Oberflächenkanal angeschlossen, die Pflanzkästen trockengelegt, mit einer Steinplatte abgedeckt und können nun verputzt und gestrichen werden. Auch die schadhaften Putzstellen am Haus können jetzt - bei passender Witterung - saniert werden.

TOP 6

Aufwandsentschädigung für die Gerätewarte der gemeindlichen Feuerwehren

1. Bürgermeisterin Liebermann gibt einen kurzen Abriss über die Ausgangssituation.

Eine Vergütung, die eins zu eins den notwendigen Pflegeaufwand angemessen abdeckt, kann von der Gemeinde nicht bezahlt werden. Die Entschädigung soll vielmehr als Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement der Gerätewarte der Gemeinde verstanden werden. 1. Bgm. Liebermann spricht den Mitgliedern der Feuerwehren und insbesondere den Gerätewarten ihren herzlichen Dank aus.

Im Feuerwehrarbeitskreis und mit den Kommandanten, Vereinsvorsitzenden und Gerätewarten wurde besprochen, dass sich die jährliche Entschädigung an den vorhandenen Fahrzeugen orientieren soll. Die Aufwandsentschädigung für die jeweiligen Gerätewarte wird wie folgt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

HLF 20: 160 EUR

LF8, TSFW: 100 EUR

TSF: 80 EUR

MZF 11/1: 40 EUR

Übernimmt ein Gerätewart die Prüfung des Fahrzeugs mit Beladung einer anderen Feuerwehr mit, so erhält er auch die entsprechende Entschädigung für dieses Fahrzeug.

Es soll für alle drei Feuerwehren mit Atemschutz einen Atemschutzgerätewart geben, der eine jährliche Entschädigung von 200 EUR, für die Reinigung und Prüfung der Masken erhält. Die Atemschutzgeräte müssen in Coburg geprüft und wieder befüllt werden.

Ein Verantwortlicher für die gemeinsame „Kleiderkammer“, bzw. ein Verantwortlicher für gemeinsame Bestellungen soll 120 EUR erhalten.

Beschluss:

Die Gemeinde gewährt ab dem Jahr 2026 den Gerätewarten für die Betreuung folgender Fahrzeuge jährlich einen festen Pauschalbetrag als Anerkennung für ihr ehrenamtlichen Engagement:

HLF 20: 160 EUR

LF8, TSFW: 100 EUR

TSF: 80 EUR

MZF 11/1: 40 EUR

Für die Übernahme der Verantwortung für die Atemschutzmasken erhält der Atemschutzgerätewart 200 EUR jährlich.

Für die Betreuung einer gemeinsamen Kleiderkammer, oder die Organisation gemeinsamer Bestellungen werden an den Verantwortlichen 120 EUR jährlich gezahlt.

Die einzelnen Pauschalbeträge können sowohl verschiedenen Gerätewarten als auch einem einzelnen gesammelt gewährt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

TOP 7

Kostenvereinbarung Dorferneuerung Kaltenbrunn Teich

In Kaltenbrunn soll der Fußweg entlang des Dorfteichs im Rahmen der gerade stattfindenden Dorferneuerungsmaßnahme befestigt und das Umfeld neugestaltet werden. Die ursprüngliche Kostenschätzung für die Skizze aus dem Jahr 2015 beträgt 103 TEUR. Diese Skizze kann aus mehreren Gründen so nicht mehr zur Ausführung kommen, dient aber als Grundlage zur Ermittlung der voraussichtlichen Planungskosten. Diese wurden vom ALE mit 7.210 EUR angegeben. Der gemeindliche Anteil an den Planungskosten, incl. 1.000 € nichtförderfähiger Kosten beträgt 4.965,50 €. Voraussichtlich beginnt im Jahr 2026 die Planung des Teichumfeldes, die Baumaßnahme selbst dann im Jahr 2027.

In der TG wurde die Maßnahme befürwortet.

Beschluss:

Der Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Kaltenbrunn und der Gemeinde Itzgrund über die Planung der TG des Umfelds des Dorfteichs im Rahmen der Dorferneuerung Kaltenbrunn unter Beteiligung an den Planungskosten wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

TOP 8

Wünsche und Anfragen

Aus dem Gemeinderat kommen folgende Wünsche und Anfragen:

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Nachdem der Haushalt des Zweckverbandes Itzgrund nun verabschiedet wurde, sollten die auf die Gemeinde zukommenden finanziellen Belastungen vorgestellt werden.

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Die Wasserabstellung in Gleußen am 07. und 08.11.2025 war nicht gut kommuniziert. Die Verwaltung sichert hier zukünftig bessere Information zu.