| TOP 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
1. Bürgermeisterin Liebermann eröffnet um 10:00 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.
| TOP 2 | Antrag auf Aufhebung der Satzung über die Rechtsstellung der ersten Bürgermeisterin / des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Itzgrund vom 22.12.1989, mit Bestätigung in der Sitzung vom 07.11.2013 (Wiedereinführung der Ehrenamtlichkeit). |
Die Bürgermeisterin berichtet, dass ihr in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch vor einer Woche unerwartet ein vorläufiger Antrag zur Aufhebung der bestehenden Satzung über die Rechtsstellung des Bürgermeisteramtes (haupt- oder ehrenamtliche Ausübung) vorgelegt wurde. Der offizielle Antrag lag ihr am Donnerstagabend vor. Die Bürgermeisterin kritisiert, dass der Antrag von einem Teil der Gemeinderatsmitglieder ohne vorherige Information oder Einbindung des gesamten Gremiums sowie ohne Beteiligung der Verwaltung vorbereitet wurde.
Sie betont die grundlegende Bedeutung der Frage nach der Rechtsstellung des Bürgermeisteramtes für die Leistungsfähigkeit und Zukunft der Gemeinde. Eine solche Entscheidung erfordere ihrer Ansicht nach Transparenz, gründliche Beratung und Beteiligung aller Gremiumsmitglieder sowie der Öffentlichkeit. Laut Rückmeldung der Rechtsaufsicht besteht keine Dringlichkeit, die reguläre Ladungsfrist ist einzuhalten. Der frühestmögliche Sitzungstermin war somit der 06.12.2025. Zudem wurde durch die Rechtsaufsicht bestätigt, dass die Bürgermeisterin an der Sitzung teilnimmt, diese leitet und stimmberechtigt ist.
Die Bürgermeisterin verliest den Antrag und teilt mit, dass eine Aufhebung oder Änderung der Satzung, selbst bei Beschlussfassung in dieser Sitzung, nicht mehr fristgerecht im Amtsblatt veröffentlicht werden und auch ein Sonderdruck nicht mehr fristgerecht erfolgen könnte. Somit würde eine Satzungsänderung erst für die darauffolgende Wahlperiode rechtswirksam werden. Dies hat sie den Fraktionen bereits am Freitag mitgeteilt.
Abschließend appelliert sie an den Gemeinderat, künftig wieder zu einem offenen, vertrauensvollen und konstruktiven Umgang zurückzufinden.
Im anschließenden Beratungsverlauf werden verschiedene Argumente thematisiert.
Auf Zwischenrufe aus dem Publikum wegen schlechter Verstehbarkeit der Sprechenden reagiert die Bürgermeisterin umgehend und stellt klar, dass Wortbeiträge aus dem Publikum nicht gestattet sind. GRM Alt stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass Reinrufen durch Zuhörer nicht zu gestatten ist und diese bei Wiederholung des Saales verwiesen werden sollen.
Von GRM Horst Porzelt wurde die Kurzfristigkeit auch mit der Aufstellung eines möglichen ehrenamtlichen Bürgermeisterkandidaten begründet. Die Antragsteller kritisieren die Verwaltungsvorlage mit der Vergleichsberechnung ehrenamtliches/hauptamtliches Bürgermeisteramt unter Berücksichtigung der zusätzlichen Einstellung jeweils einer Halbtagskraft im Bauamt und der Verwaltung. 1. Bürgermeisterin Liebermann erläutert, dass bei einem Wechsel zum Ehrenamt vom Bürgermeister keine Verwaltungsaufgaben wie im jetzigen Umfang mehr übernommen werden könnten und hierfür eine zusätzliche Verwaltungskraft eingestellt werden müsste. Eine Vergleichsberechnung aus dem Jahr 2013 durch den damaligen Geschäftsleiter bestätige diese Annahme.
Ob das Bürgermeisteramt für einen Ehrenamtlichen bewältigbar ist, wird im Gremium uneinheitlich gesehen. Einige betonen, dass das Bauamt der Gemeinde technisches Fachpersonal benötigt und dass angesichts der großen Baumaßnahmen, vor denen die Gemeinde steht, dies auch maßgeblich zu einem wirtschaftlichen Bauverlauf beitragen würde. Auch wird kritisert, dass die bisherigen Bauprojekte nicht hinreichend von der Verwaltung geprüft würden. 1. Bürgermeisterin Liebermann verweist darauf, dass die Gemeinde nicht nur Baumaßnahmen sondern insbesondere auch eine Vielzahl weiterer Verwaltungstätigkeiten stemmen muss.
GRM Ehrlich stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Abstimmung über den Beschluss zur Ehrenamtlichkeit des 1. Bürgermeisters namentlich erfolgen soll:
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
Es wird gefragt, ob die Verwaltung nicht heute ein eigenes Amtsblatt drucken und veröffentlichen kann. 1. Bürgermeisterin Liebermann erläutert, dass in der Geschäftsordnung das konkrete Druckwerk angegeben werden muss, was die Funktion des offiziellen Gemeindeamtsblattes haben soll, und diese Vorgehensweise ausscheidet. Die Verwaltung wurde aufgefordert, die Satzungsänderung noch heute im Amtsblatt zu veröffentlichen, indem dieses selbstständig von der Verwaltung hergestellt und verteilt wird. 1. Bürgermeisterin Liebermann liest eine Nachricht des Landratsamtes Coburg vor, dass bei einer Sitzung am 06.12.2025 keine Möglichkeit mehr gesehen wird, eine beschlossene Änderung zum Status des Bürgermeisters noch bis zur anstehenden Kommunalwahl zu ändern.
GRM Alt stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen wird.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: | 14 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
Unterbrechung um 10:45 Uhr
Wiederaufnahme um 10:50 Uhr
GRM Alt erläutert, dass im Beschlussvorschlag deutlich zum Ausdruck kommen soll, dass die Änderung der Satzung das Ziel verfolgt, die Rechtsstellung des 1. Bürgermeisters schon für die Wahlperiode 2026/2032 zu ändern. Wenn die Verwaltung einen solchen Beschluss für rechtswidrig hält, soll dieser dem Landratsamt vorgelegt werden.
Beschluss:
Die Satzung ist zu ändern. Die erste Bürgermeisterin / der erste Bürgermeister der Gemeinde Itzgrund ist ab der kommenden Wahlperiode Ehrenbeamtin / Ehrenbeamter.
Abstimmungsergebnis:
| Liebermann, Nina | nein |
| Porzelt, Hannes | ja |
| Schleicher, Milena | nein |
| Köhler, Norbert | nein |
| Ehrlich, Stefan | nein |
| Porzelt, Horst | ja |
| Florschütz, Ute | ja |
| Alt, Jürgen | ja |
| Döllinger, Maria | nein |
| Reblitz, Tobias | nein |
| Bauer, Matthias | ja |
| Schorn, Matthias | ja |
| Schramm, Evelyn | ja |
| Liebermann, Andreas | ja |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 6 |
TOP 3 | Wünsche und Anfragen |
Aus dem Gemeinderat kommen folgende Wünsche und Anfragen:
Einzelne Gemeinderäte betonen, dass die Kurzfristigkeit des Antrages zu mehr Diskussion zwischen den Gemeinderatsmitgliedern geführt hätte und dieser Austausch auch zukünftig beibehalten werden sollte. Die Meinung, dass ein besserer Austausch stattgefunden hätte, wird nicht von allen Mitgliedern des Gremiums geteilt.