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Itzgrund-Bote
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Pool-Befüllungen

Alle Menschen sind auf die Versorgung mit Wasser angewiesen: nicht nur zum Trinken, Kochen und Reinigen, auch für die Löschwasserversorgung muss stets ausreichend Wasser zur Verfügung stehen.

Deshalb bitten wir alle Bürger die von der Gemeinde Itzgrund mit Wasser versorgt werden (Welsberg, Schottenstein, Bodelstadt, Kaltenbrunn, Gleußen), das Befüllen von Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1 m³ mindestens eine Woche vorher mit voraussichtlichen Entnahmemenge bei der Gemeinde Itzgrund anzuzeigen – eine E-Mail an wasserversorgung@itzgrund.de ist ausreichend. Nur so kann die Verwaltung nachvollziehen, weshalb der Wasserbestand sinkt und muss sich nicht auf Suche nach einem möglichen Wasserrohrbruch o. ä. begeben. Somit werden auch evtl. unnötig anfallende Kosten vermieden.

Poolbefüllungen aus Hydranten sind zu unterlassen. Dies gilt für Privatpersonen sowie für Befüllungen durch die Freiwillige Feuerwehr.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass unangemeldete Befüllungen am Abend oder am Wochenende zu unterlassen sind!

Bürger der Ortsteile Lahm, Pülsdorf und Herreth melden diese Wasserentnahmen bitte dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Banzer Gruppe, Marktplatz 1, 96231 Staffelstein.