Wussten Sie schon? Geschiedene Mütter oder Väter, die ein Kind erziehen und deren früherer Ehepartnerin oder Ehepartner verstorben ist, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Erziehungsrente erhalten.
Die Erziehungsrente ist kein Trostpflaster, aber sie hilft: Sie dient als Ersatz für den Unterhalt, den der oder die Verstorbene geleistet hätte - und ermöglicht es, sich intensiver um die Erziehung Ihres Kindes zu kümmern.
Wichtig zu wissen: Anders als die Witwen- oder Witwerrente basiert die Erziehungsrente nicht auf dem Rentenkonto der verstorbenen Person, sondern auf Ihrem eigenen.
Wenn Sie Fragen dazu haben, bitte bei Frau Mörseburg-Schirdewahn unter 09533/9226-14 melden oder per Email: elke.moerseburg@itzgrund.de