| TOP 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
1. Bürgermeisterin Liebermann eröffnet um 18:30 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.
| TOP 2 | Genehmigung der Protokolle der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen |
Die Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 17.12.2025 und 28.01.2026 sind allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen. Es erfolgten Rückfragen zur Bürgerversammluung und zur Heizung im Kindergarten. Eine Änderung der Protokolle war nicht veranlasst.
Beschluss:
Die Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 17.12.2025 und 28.01.2026 werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 4
| TOP 3 | Bekanntgaben der Verwaltung |
Erste Bürgermeisterin Liebermann erläutert anhand der Grafiken die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung in Gleußen im Bereich Sonnenstraße / Bergstraße. Die Aufzeichnung der Messungen erfolgte im Zeitraum vom 22. September 2025 bis 5. Januar 2026. Dieser Zeitraum wurde so lange gewählt, um eine Gewöhnung zu erzielen und damit die tatschlichen Geschwindigkeiten so gut wie möglich darstellen zu können. Weder der Mitarbeiter der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt noch der für die Gemeinde zuständige Vertreter der PI Coburg sehen, ebenso wie die Verwaltung, aufgrund der Ergebnisse eine Notwendigkeit für bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Die Bergstraße und Sonnenstraße liegen innerhalb der Zone 30. In der Bergstraße liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 25 km/h, in der Sonnenstraße sogar nur bei 18 km/h.
TOP 4 | Informationen zu laufenden Baumaßnahmen |
Die Arbeiten in der Rathausstraße werden in der ersten Märzwoche wieder aufgenommen.
Derzeit verlegt das Bayernwerk die Stromleitungen zur Verbindung der neuen Trafostation zur Stromleitung in der Rathausstraße. Es ist keine gemeindliche Maßnahme.
In der Wirtsgasse in Kaltenbrunn werden derzeit Sanierungen an der Wasserleitung durchgeführt.
| TOP 5 | Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Itzgrund; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agrovoltaikanlage an der Heg“; Aufstellung- und Billigungsbeschluss des Vorentwurfes, sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange |
Erste Bürgermeisterin Liebermann begrüßt Herrn Westenberg, Projektmanager der Fa. Solwerk und André Späth, den Eigentümer und Verfahrensträger.
1. Bürgermeisterin Liebermann schlägt vor, dass zum Bericht des Planungsbüros in obiger Angelegenheit, der mit der Sitzungseinladung versandt wurde, keine detailgenaue Erläuterung, sondern ein grundlegender Überblick vom Büro Solwerk gegeben wird und ansonsten Einzelfragen gestellt werden.
Beschluss 1:
Mit der von der 1. Bürgermeisterin vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht
Einverständnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Herr Westenberg stellt dem Gemeinderat die Planung der Agrovoltaikanlage an der Heg vor.
1. Bürgermeisterin Liebermann erläutert die Notwendigkeit der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Itzgrund, ist die Fläche des Änderungsbereiches als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Die Vorhabenfläche befindet an der ST2204. In naher Umgebung befindet sich eine weitere PV-Anlage und die Kadersmühle.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurnummer 923 und 927 Gemarkung Schottenstein. Insgesamt erstreckt sich das Vorhaben damit auf eine Gesamtfläche von ca. 3,8 ha, welche sich im Eigentum des Vorhabenträgers befindet.
Die Erschließung ist durch Feldwege gesichert. Um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu verringern, wird eine 3-seitige Heckenpflanzung als Eingrünung festgesetzt.
Die Zweckbestimmung für die Fläche wird entsprechend auf „Sondergebiet Agrovoltaik“ festgesetzt.
Die Geeignetheit der Fläche wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 22.10.2025 anhand der Bewertungsmatrix der Gemeinde beschlussmäßig festgestellt.
Der Vorhabenträger ist Landwirt und möchte auf dieser eine Agrovoltaikanlage selbst errichten und betreiben. Die Fläche befindet sich dabei in seinem Eigentum. Hierfür ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nötig, welcher aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden muss.
Aufgrund eines konkreten Planungsvorhabens zur Nutzung als Agrovoltaikanlage wird die Fläche auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt, wodurch der in Aufstellung befindliche vor-habenbezogenen Bebauungsplan - im Gegensatz zu einem konventionellen Solarpark – grundsätzlich zunächst nicht zwangsläufig dem Flächennutzungsplan widerspricht.
Dennoch soll eine Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden, um dem Vor-haben mehr Rechtssicherheit zu geben und um es klarer von konventionellen Flächen abzugrenzen.
Die Flächen werden daher für die geplante Nutzungsart als Sondergebiet im Sinne von § 11 Abs. 2 BauNVO dargestellt. Es wird ein Sondergebiet Agrovoltaik festgesetzt. Die Änderungsflächen umfassen ca. 3,8 ha Fläche der Flurnummer 932 und 927 der Gemarkung Schottenstein.
Die Einspeisung des gewonnenen Stroms erfolgt durch den Vorhabenträger in das öffentliche Stromnetz der Bayernwerke.
Die Planungsfläche ist über öffentliche Wege erschlossen und erreichbar. Ein zusätzlicher Ausbau oder Neubau von Erschließungsstraßen ist nicht notwendig und geplant. Die wegemäßige Erschließung der Anlage erfolgt über gemeindliche, vorhandene Flurwege.
Bei den in der unmittelbaren Nähe, nördlich und südlich vorhandenen Biotopen handelt es sich um
| 1. | Hecken zwischen Kadersmühle und Schottenstein (5831-0099-003) | |
|
| a. | Hecken, naturnah (100 %) |
| 2. | Hecken zwischen Kadersmühle und Schottenstein (5831-0099-006) | |
|
| a. | Hecken, naturnah (100 %) |
Die potenziellen Auswirkungen des Bauvorhabens auf diesen Flächen werden ausführlich im Umweltbericht des Bebauungsplans behandelt. Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist für alle Bauleitpläne eine Umweltprüfung durchzuführen. Auf eine zusätzliche Umweltprüfung im Rahmen dieser Änderung des Flächennutzungsplans wird verzichtet. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans „Agrovoltaik an der Heg“, Gemarkung Schottenstein, im Parallelverfahren werden ausführliche Umweltprüfungen erstellt, diese gelten auch für den Flächennutzungsplan.
Stefan Ehrlich fragt nach, ob die Wertschöpfung in der Gemeinde verbleibt. Herr Westenberg betätigt, dass es keine fremden Investoren geben und die Anlage durch den Landwirt selbst betrieben wird. Weiterhin fragt Herr Ehrlich nach, ob der für die Zukunft geplante Batteriespeicher tatsächlich wirtschaftlicher sei, als eine Wasserstoffanlage, was Herr Westenberg mit der noch nicht ausgereiften und extrem teuren Wasserstofftechnik bejahte.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, lässt erste Bürgermeisterin Liebermann wie folgt abstimmen:
Beschluss 2:
| Der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund beschließt die | |
| - | 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Itzgrund zum Ausweis des Sondergebiets „Agrovoltaik“ und |
| - | die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Heg“ (Flurnummern 932 und 927 Gemarkung Schottenstein) im Parallelverfahren |
und billigt
| - | Den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Itzgrund einschließlich Begründung in der Fassung vom 11.02.2026 |
| - | Sowie den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaikanlage an der Heg“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 11.02.2026. |
Der Gemeinderat beschließt weiterhin, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Rathaus durchzuführen. Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der 7. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich ins Internet eingestellt (www.itzgrund.de/aktuelles/aktuelle-bauleitplanung.html) und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (www.bauleitplanung.bayern.de).
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden durch Mitteilung von Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Internetadresse, unter der der Inhalt eingesehen werden kann, eingeholt. Die Mitteilung wird schriftlich per Post übermittelt. Auf Verlangen werden der Behörde oder einem sonstigen Träger öffentlicher Belange der Vorentwurf des Bauleitplans und die Begründung mit Umweltbericht in Papierform übermittelt.
Gleichzeitig ist mit dem Vorhabensträger ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
TOP 6 | Antrag der Kirchengemeinde Schottenstein auf Zuschuss zur Deckung des Defizits des Friedhofs Schottenstein in der Jahresrechnung 2024 |
Die Erste Bürgermeisterin erläutert den Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Schottenstein vom 05.02.2026 auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 3.000 Euro zur Deckung des Defizits 2024 sowie auf zukünftigen Verzicht der Wassergebühren für den Friedhof Schottenstein.
Zu Beginn spricht sie der Kirchengemeinde sowie allen ehrenamtlich Engagierten ihren ausdrücklichen Dank aus. Die Pflege und Organisation eines Friedhofs sei mit großem persönlichem Einsatz verbunden und stelle einen wichtigen Dienst für die gesamte Dorfgemeinschaft dar. Dieses Engagement verdiene Anerkennung und Respekt.
In der Sache führt sie aus, dass das Defizit insbesondere durch Baumfällarbeiten zur Verkehrssicherung sowie durch Reparaturen an der Wasserleitung entstanden sei. Der Friedhof befinde sich in kirchlicher Trägerschaft, sodass die wirtschaftliche Verantwortung grundsätzlich beim Träger liege. Ein nachträglicher Defizitausgleich durch die Gemeinde würde die klare Zuständigkeitsabgrenzung zwischen kirchlicher und gemeindlicher Trägerschaft aufweichen.
Weiter verweist sie darauf, dass innerhalb der Gemeinde fünf Friedhöfe bestehen, davon zwei in kirchlicher und drei in gemeindlicher Trägerschaft. Die Defizite der gemeindlichen Friedhöfe würden vollständig aus dem Gemeindehaushalt getragen. Zudem befinde sich die Leichenhalle in Schottenstein in gemeindlicher Trägerschaft; dort seien aktuell Investitionen in die Beleuchtung erfolgt, mittelfristig stehe eine kostenintensive Sanierung an.
Im Zusammenhang mit den Baumfällarbeiten weist sie darauf hin, dass nicht ersichtlich sei, ob im Vorfeld ein Vergleich mehrerer Angebote erfolgt sei. Sie ergänzt, dass die Gemeinde in diesem Bereich über Erfahrung mit verschiedenen Fachfirmen verfüge und bei frühzeitiger Abstimmung gerne unterstützend tätig geworden wäre, um eine möglichst wirtschaftliche Lösung zu finden.
Ein Zuschuss würde eine Präzedenzwirkung entfalten, auch im Hinblick auf den zweiten kirchlichen Friedhof im Gemeindegebiet sowie auf andere Einrichtungen.
Abschließend stellt die Erste Bürgermeisterin dar, dass ein Verzicht auf die Wassergebühren als klar abgegrenzte und kalkulierbare Unterstützung vertretbar erscheine, während die Gewährung eines einmaligen Zuschusses nicht empfohlen werde.
Formularbeginn
Formularende
Sie gibt den Tagesordnungspunkt zur Beratung frei woraufhin eine rege Diskussion entsteht, in der sich die Mitglieder des Gemeinderats weitestgehend der Argumentation der Bürgermeisterin anschließen.
Beschluss 1:
Der Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Schottenstein auf Gewährung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 3.000 Euro zur Deckung des Defizits des Friedhofs 2024 wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
Beschluss 2:
Die Gemeinde verzichtet ab dem Haushaltsjahr 2026 auf die Erhebung der Wassergebühren für den Friedhof Schottenstein.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 0
TOP 7 | Jahresstatistik der Feuerwehren im Itzgrund |
Erste Bürgermeisterin Liebermann stellt die Jahresstatistik der Feuerwehren in der Gemeinde Itzgrund vor.
In der Gemeinde Itzgrund gibt es 6 Feuerwehreinheiten: FF Gleußen, FF Herreth, FF Kaltenbrunn, FF Lahm – Pülsdorf, FF Schottenstein, FF Welsberg.
Es gibt 6 nicht ständig besetzte Gerätehäuser. Von den insgesamt 201 aktiven Dienstleistenden sind 19 weiblich und 182 männlich. Davon sind 25 Atemschutzgeräteträger. 20 der aktiven Dienstleistenden sind Gruppenführer, einer ist Zugführer.
In der Jugendfeuerwehr sind 4 weibliche und 13 männliche Feuerwehranwärter, in der Kinderfeuerwehr 10 Mädchen und 22 Jungen.
In der Gemeinde Itzgrund sind 7 Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz:
1 Löschgruppenfahrzeug LF 8/6,
1 Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20,
1 Mehrzweckfahrzeug und
4 Tragkraftspritzenfahrzeuge, 1 davon wasserführend.
Die FF Gleußen wurde zu 4 technischen Hilfeleistungen gerufen, die FF Herreth zu 2 Bränden, die FF Kaltenbrunn zu 7 Bränden, 9 technischen Hilfeleistungen und 1 ABC-Einsatz, die FF Lahm-Pülsdorf zu 2 Bränden, 1 technischen Hilfeleistung und 1 ABC-Einsatz, die FF Schottenstein zu 3 Bränden, 1 technischen Hilfeleistung und 1 Sicherheitswacht und die FF Welsberg zu einem Brand, der sich allerdings als Fehlalarm erwies. In diesen Alarmierungen sind insgesamt 3 Fehlalarme enthalten. Allein für die 33 Einsätze wurden von den ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und Kameraden insgesamt 395 Stunden Dienst geleistet, 60 Stunden davon von der Kommandantin und den Kommandanten. Hinzu kommen zahlreiche Übungsstunden.
Die Einsätze zur technischen Hilfeleistung waren 3 Wohnungsöffnungen bei akuter Gefahr, 1 Sturmschaden, 9 Verkehrsunfälle und 1 Wasserschaden. Unsere Feuerwehren wurden zu 1 Großbrand, 10 Kleinbränden und 2 Mittelbränden gerufen. Die ABC-Einsätze wurden nötig bei einem Verkehrsunfall mit auslaufendem Kraftstoff und einem Verkehrsunfall mit einem Fahrzeug mit ABC-Gefahrstoffen. Es gab zweimal Blinden Alarm, also Irrtum des Meldenden und einmal eine e-Call-Fehlauslösung eines PKWs.
TOP 8 | Seniorenarbeit |
Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Tagesordnungspunkt zur Seniorenarbeit insbesondere deshalb in die öffentliche Gemeinderatssitzung aufgenommen wurde, um gezielt Trainerinnen und Trainer für das Training mit dem Vibrobrett und den Galileo-Hanteln zu gewinnen.
Sie würdigt das große Engagement des Seniorenteams mit Veranstaltungen wie Seniorenfasching, Wirtshaussingen, Weihnachtsfeier, Ausflügen und Spielenachmittagen. Ein besonderer Dank gilt dem Seniorenbeauftragten, dem 2. Bürgermeister Horst Porzelt sowie Manfred Brehm als Initiator und Fahrer des Seniorenbusses, der jeden Donnerstag Seniorinnen und Senioren ins Dorfzentrum nach Kaltenbrunn bringt. Dank wird auch Jony Salameh ausgesprochen, der bei Bedarf als Fahrer einspringt.
Zudem informiert die Erste Bürgermeisterin über Unterstützungsangebote des Landratsamt Coburg wie Häusliche Hilfen, Wohnraumberatung, das Projekt „MUT – Medien und Technik 60+“ sowie die neu ausgebildeten Pflegelotsen. Herrn Dr. Hasselkus, Seniorenbeauftragter des Landkreises, dankt sie ausdrücklich für sein Engagement.
Abschließend wirbt sie ausdrücklich für ehrenamtliche Unterstützung im Bereich des Trainings mit Vibrobrett und Galileo-Hanteln.
Interessierte Personen können sich direkt an die Bürgermeisterin wenden, es sind keinerlei sportliche Voraussetzungen, wie Trainerschein oder ähnliches notwendig. Die Personen, die sich hier ehrenamtlich engagieren, sollten lediglich Spaß an der Arbeit mit Menschen haben. Sie werden durch Mitarbeiter des Landratsamts geschult.
Selbstverständlich können sich auch Personen melden, die bereits Seniorensport in der Gemeinde anbieten.
Auch im Kommunenfunk wird die Suche nach einem Trainer/ einer Trainerin für die Arbeit mit den Senioren an Vibrobrett und Galileo-Hanteln veröffentlicht.
TOP 9 | Wünsche und Anfragen |
| Aus dem Gemeinderat kommen folgende Anfragen und Hinweise: | |
| - | Die Wege im Friedhof Herreth weisen Setzungen auf und sind sanierungsbedürftig |
| - | Wie geht es zum Thema „Offener Ganztag“ an der Schule weiter? Es findet eine Schulleiterdienstbesprechung gemeinsam mit den Trägern statt, in der das Thema noch einmal besprochen wird. Erste Bürgermeisterin Liebermann erhofft sich daraus Erkenntnisgewinne zu den noch offenen Fragen. |
| - | Wie ist der Stand bzgl. des Haushalts für den Abwasserzweckverband? Nachdem der Kämmerer in Vertretung des erkrankten Geschäftsleiters auch die Wahlleitung innehat, muss die Fertigstellung des Haushalts bis nach der Wahl ruhen. |
| - | Stellt das Ing.-Büro die Planung auch im Gemeinderat vor? Die Planung wird auch dem Gemeinderat vorgestellt, ob durch das Ing.-Büro ist noch offen. |
| - | Aus der Hofgasse in Herreth dringt aus einer Rohrleitung der Telekom Wasser an die Oberfläche |
| - | Im Bereich Hutweide/Mühläcker sind Setzungen und Risse in der Straße |