Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren ohne Abzüge (diese nennen wir Abschläge) oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Wenn Sie zwischen 1952 und 1963 geboren sind, erhöht sich Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Die Altersgrenze, ab der Sie die Rente frühestens-jedoch mit Abschlägen-erhalten können, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre.
Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Dadurch kann sich ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent ergeben. Ein Abzug von der Rente bleibt dauerhaft, also auch nach Erreichen der Regelaltersrente, bestehen.
Nutzen Sie den Rechner der Deutschen Rentenversicherung unter „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ und erfahren Sie, unter welchen Bedingungen Sie in Rente gehen können:
https://t1p.de/Rentenbeginnrechner.
Gerne können dazu auch im Rathaus vorsprechen.