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Itzgrund-Bote
Ausgabe 11/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2026

TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

1. Bürgermeisterin Liebermann eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2 Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.02.2026 ist allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, lässt 1. Bürgermeisterin Liebermann über das Protokoll abstimmen.

Beschluss:

Das Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.02.2026 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

TOP 3 Bekanntgaben der Verwaltung

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Am 13. September findet wieder der Tag des offenen Denkmals statt2026 wird Bamberg für einen Tag zur „Denkmalhauptstadt“. Gemeinsam mit der fränkischen Stadt richtet die Deutsche Stiftung Denkmalschutz die bundesweite Eröffnungsfeier für den Tag des offenen Denkmals auf dem Maximiliansplatz aus.

Das von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz ausgegebene Motto „NetzWERKE: Denkmale & Infrastruktur“ legt dieses Jahr den Fokus auf Bewegung, Austausch und Verbindungen, die durch Denkmale erzeugt oder begünstigt werden. Denkmale können Netzwerke sein, die uns Menschen in jeder Lebenslage verbinden und damit Gesellschaft möglich machen. Besonders historische Bauwerke der Infrastruktur stellen schon seit Jahrhunderten den Austausch zwischen Menschen her: Historische Konstruktionen, die nicht nur ihren ideellen Zweck erfüllen, uns Identität und außergewöhnliche Ästhetik schenken, sondern teils auch aus praktischen Gründen gepflegt und erhalten werden sollten. Der Tag des offenen Denkmals® 2026 soll Veranstaltern die Möglichkeit bieten, das Bewusstsein für die Relevanz dieser besonderen Denkmale und dem Denkmalschutz allgemein als gesamtgesellschaftliche Aufgabe weiter zu stärken. Die Umsetzung des Mottos bedeutet zum einen, Ankerpunkte für Versorgung oder Verkehr öffentlich zugänglich zu machen: Ob Brücken, Schiffe, Kraftwerke, Behörden, Schulen, Krankenhäuser oder Verteidigungseinrichtungen, sie alle sollen als Dreh- und Verbindungspunkte präsentiert werden. Im übertragenen Sinne ruft das Motto zum anderen dazu auf, sich am Tag des offenen Denkmals® selbst zu vernetzen – mit Besuchern, Denkmalschützern und Denkmaleigentümern. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch im Itzgrund wieder die Türen von Denkmälern geöffnet würden. Anmeldeschluss ist der 30. Juni.

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Schülerinnen und Schüler des Leistungsfaches Geschichte (Q12) des Friedrich-Rückert-Gymnasiums Ebern laden herzlich zur Verlegung eines Stolpersteins für den Eberner Bürger Konrad Wendler ein.

Die Gedenkveranstaltung findet am Sonntag, den 19. April 2026, um 14:00 Uhr am Schumacherhaus in der Ritter-von-Schmitt-Straße 8, Ebern, statt. Der Eberner Bürger Konrad Wendler ist als politischer Häftling am 12.01.1945 kurz vor Kriegsende im Konzentrationslager Dachau ermordet worden.

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Am 3. Mai, dem offiziellen Heimat.Erlebnistag, lädt die Gemeinde gemeinsam mit der Kirchengemeinde Herreth zu einer besonderen Gedenkveranstaltung am Nachmittag ein: Mit der Aufstellung einer Informationstafel wird an den Absturz eines amerikanischen Flugzeugs am 8. April 1945 erinnert. Die Kirchengemeinde sorgt dabei für die Bewirtung und schafft einen schönen Rahmen für Begegnung und Austausch. In intensiver und sorgfältiger Arbeit hat Autor Helmut Vorndran zusammen mit Manfred Künzel und Frank Wacker die Hintergründe dieses historischen Ereignisses recherchiert. Ihre Ergebnisse präsentieren sie der Öffentlichkeit in einem spannenden, kurzweiligen Vortrag direkt vor Ort, unterstützt werden sie dabei von Bezirksheimatpfleger Prof. Günter Dippold. Die Veranstaltung bietet eine wertvolle Gelegenheit, gemeinsam innezuhalten, Geschichte lebendig werden zu lassen und das Erinnern als verbindendes Element zu erleben. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, dabei zu sein.

TOP 4 Informationen zu laufenden Baumaßnahmen

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Im Kindergarten haben die Arbeiten an den Außenanlagen begonnen. Die „Füchse“ mussten deshalb nochmal in den Mehrzweckraum umziehen, da mit dem Eingangsbereich und den vorderen Außenanlagen begonnen wurde. Die Arbeiten im vorderen Bereich rund um die Jurte und den Haupteingang werden voraussichtlich bis etwas Mitte Mai dauern, anschließend erfolgt die Neugestaltung des hinteren Bereichs. Bis Ende Juni / Anfang Juli soll die Baumaßnahme abgeschlossen sein.

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In der Rathausstraße erfolgen aktuell die Restarbeiten am Mehrgenerationen-Spielplatz, so dass dieser dann bald für die Nutzung von Jung und Alt freigegeben werden kann.

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Für die Erstellung des Kanalkatasters werden Mitarbeiter der Kommune, Klärwärter sowie ein Ingenieurbüro unterwegs sein. Dabei ist es auch in einigen Fällen notwendig, die privaten Grundstück kurzzeitig zu betreten. Es muss sich aber niemand Sorgen machen: Die Arbeiten sind unkompliziert und dauern nur kurz. Es müssen, sofern vorhanden, lediglich die Übergabe- oder Revisionsschächte geöffnet werden. Bauliche Eingriffe oder Schäden an Ihrem Grundstück wird es nicht geben. Die Betretung der Grundstücke ist in § 20 der Entwässerungssatzung geregelt. Das Kanalkataster dient ausschließlich dazu, alle Kanäle und Hausanschlüsse vollständig zu erfassen (z. B. Lage und Höhen).

TOP 5 Gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung – Beschluss über zukünftiges Betreuungssystem

Mit dem kommenden Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 stehen wir als Gemeinde vor einer wichtigen Aufgabe.

„Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klasse besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der 5. Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung“. „Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von 8 Stunden täglich.“ Es besteht keine Ganztagspflicht, sondern Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Es gibt keinen Anspruch auf einen Ganztagsschulplatz und keinen Anspruch auf eine bestimmte Angebotsform. Auch auf die Kostenfreiheit gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.

Die betroffenen Eltern wurden frühzeitig eingebunden, transparent informiert und ihre Bedürfnisse ernst genommen. Das Ergebnis ist klar und eindeutig: Mit 15 Stimmen spricht sich eine große Mehrheit der Familien für die Beibehaltung der Mittagsbetreuung aus, 5 Eltern würden die Offenen Ganztagsschule wählen. Auch bei den 3 noch ausstehenden Rückmeldungen bestätigt sich diese Tendenz laut der Schulleiterin der Oskar-Schramm-Schule, Frau Tanja Schmidt.

Das ist ein starkes Signal. Es zeigt, dass unser bestehendes Angebot nicht nur akzeptiert, sondern geschätzt wird. 1. Bürgermeisterin Liebermann: „Ich möchte an der Stelle auch einfach mal Danke sagen, an die Mitarbeiterinnen und den Mitarbeiter in unserer Mittagsbetreuung. Man merkt, dass dort mit viel Engagement gearbeitet wird und dass den Kindern wirklich Aufmerksamkeit geschenkt wird. Genau das spüren auch die Familien und ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Grund, warum die Rückmeldungen so klar in diese Richtung gehen. Das ist nicht selbstverständlich, und deshalb ein ehrliches Dankeschön für die wirklich gute Arbeit.“

Ziel muss es sein, so 1. Bürgermeisterin Liebermann, den Rechtsanspruch nicht nur formal zu erfüllen, sondern qualitativ gut umzusetzen, im Sinne der Kinder und Familien in der Gemeinde Itzgrund.

Sie spricht sich deshalb dafür aus, die Mittagsbetreuung als tragende Säule zu erhalten und gezielt weiterzuentwickeln. Damit schafft die Gemeinde Planungssicherheit, nutzt bestehende Strukturen sinnvoll und handelt im klaren Einklang mit dem Elternwillen. Es wird aus dem Gremium gefordert, dass regelmäßig ein Vergleich des Kostenaufkommens zwischen OGTS und Mittagsbetreuung stattfinden muss. Es soll weiter nach einem Jahr überprüft werden ob der Bedarf an Mittagsbetreuung weiterhin besteht oder ob sich doch die Mehrheit der Eltern die OGTS wünscht.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Bedarfsabfrage zur Kenntnis.

Die Mittagsbetreuung wird im Hinblick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch weiterhin angeboten und bedarfsgerecht fortgeführt. Eine Überprüfung des Bedarfs und der Kosten soll im ersten Vierteljahr 2027 stattfinden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

TOP 6 Beschlussfassung über aktualisierte Gebühren für die Mittagsbetreuung

Unsere Mittagsbetreuung ist ein wichtiger Baustein für Familien und genau deshalb wollen wir sie auch weiterhin verlässlich und in guter Qualität anbieten. Gleichzeitig stehen wir vor der Herausforderung, dass die Kosten die Einnahmen seit Jahren übersteigen:

  • 2023: Defizit von 57.237,98 €
  • 2024: Defizit von 54.828,54 €
  • 2025: Defizit von 72.373,34 €

Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung sind insbesondere die tariflichen Lohnsteigerungen, die – völlig zurecht – die wertvolle Arbeit unserer Betreuungskräfte besser honorieren, aber auch zu deutlich höheren Ausgaben führen.

Bisher lagen die Elternbeiträge bei 35 € monatlich für eine Betreuung bis 14 Uhr und 55 € bis 16 Uhr (jeweils für 11 Monate im Jahr).

Zu berücksichtigen ist, dass die Finanzierung der Mittagsbetreuung grundsätzlich auf mehreren Schultern ruht. Das Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus beschreibt dies so:

„Die Kosten für die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung werden im Regelfall gemeinsam von Staat, Kommunen und Eltern getragen.

Aufgrund der Unterschiede bei Betreuungszeiten, Qualifikationen der Betreuungskräfte, Gruppengrößen und der möglichen kommunalen Zuschüsse kann die Höhe der Elternbeiträge nicht einheitlich bestimmt werden. Sie werden vom jeweiligen Träger vor Ort festgelegt und den Eltern mitgeteilt.“

Im vergangenen Jahr wurden 23.360 € über die Elternbeiträge finanziert, die Zuwendungen vom Freistaat Bayern betrugen 21.600 €, die Gemeinde hat die Restkosten in Höhe von 72.370 € getragen. (alle Zahlen gerundet)

Um die Betreuung auch in Zukunft sichern zu können, schlägt die Verwaltung eine moderate Anpassung vor:

  • Von 35 € auf 60 € bis 14 Uhr
  • Von 55 € auf 80 € bis 16 Uhr

Im Vergleich dazu die Kosten anderer Kommunen (Langbucher): Untersiemau: 80 €, Ebern 105 €, Pfarrweisach 100 € oder dem Banzgau 117 €.

Diese Anpassung ist kein Selbstzweck, sondern ein notwendiger Schritt, um die Qualität und Verlässlichkeit der Betreuung langfristig zu sichern und trotzdem gleichzeitig die Belastung für Familien weiterhin so gering wie möglich zu halten.

Genau diesen gemeinsamen Ansatz leben wir auch in Itzgrund: Staat, Gemeinde und Eltern tragen gemeinsam Verantwortung. Mit der vorgeschlagenen Anpassung schaffen wir eine faire Balance, damit unsere Kinder auch weiterhin gut betreut sind und Familien auf ein stabiles und zuverlässiges Angebot bauen können. Aus dem Gremium wird eine jährliche Kalkulation der Gebühren gefordert. Weiter wird eine Abschaffung der Zweitkindregelung gefordert. Der Tenor aus der Diskussion ist, dass die Gemeinde die Erhöhung vollziehen muss.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die dargestellte Kostenentwicklung der Mittagsbetreuung sowie die anhaltenden Defizite zur Kenntnis. Zur Sicherstellung eines weiterhin qualitativ guten und tragfähigen Betreuungsangebots beschließt der Gemeinderat die Anpassung der Elternbeiträge wie folgt:

  • Betreuung bis 14:00 Uhr: 65,00 € monatlich pro Kind
  • Betreuung bis 16:00 Uhr: 85,00 € monatlich pro Kind

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anpassung zum kommenden Schuljahr umzusetzen und die betroffenen Eltern entsprechend zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

TOP 7 Antrag aus Bürgerversammlung „Flächenermittlung“

Im Rahmen der Bürgerversammlung wurde vom ehemaligen Geschäftsleiter Dieter Scherbel beantragt, die bereits erfolgte Vergabe an das Kommunalberatungsbüro nochmals im Gemeinderat zu behandeln und gegebenenfalls zurückzunehmen.

Hierzu wird seitens der Verwaltung klar festgestellt: Für eine erneute Behandlung oder eine Rücknahme der Vergabe besteht kein Anlass.

Das Vergabeverfahren wurde ordnungsgemäß und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorgaben durchgeführt, insbesondere unter Berücksichtigung der seit dem 01.01.2025 gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Vergabe ist somit rechtlich einwandfrei erfolgt.

Auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Beauftragung des Fachbüros sinnvoll und gerechtfertigt. Eine Durchführung der Flächenerhebung durch die Gemeinde selbst wäre keineswegs kostenfrei möglich gewesen. Vielmehr hätte dies ebenfalls zu erheblichem personellem und organisatorischem Aufwand geführt, der zusätzliche Kosten verursacht hätte.

Darüber hinaus wäre die Gemeinde im Falle einer Eigendurchführung auch vollständig für etwaige Fehler in der Datenerhebung oder Bewertung verantwortlich. Dies hätte ein erhöhtes Haftungsrisiko sowie eine größere rechtliche Angreifbarkeit zur Folge. Durch die Beauftragung eines spezialisierten Büros wird hingegen sichergestellt, dass die Erhebung fachlich fundiert, einheitlich und rechtssicher erfolgt und die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt ist.

Vor diesem Hintergrund wird die bereits getroffene Entscheidung zur Beauftragung des Kommunalberatungsbüros ausdrücklich bestätigt. Eine erneute Befassung oder Rücknahme der Vergabe ist weder rechtlich geboten noch sachlich sinnvoll. Das Gremium befürwortet und unterstreicht das Vorhaben.

TOP 8 Übertragung des Standesamts Itzgrund an die Stadt Coburg

Die Erste Bürgermeisterin erläutert die derzeitige Rechtslage, wonach jede Gemeinde verpflichtet ist, einen Standesamtsleiter sowie einen stellvertretenden Standesamtsleiter mit entsprechender Qualifikation vorzuhalten, um einen ordnungsgemäßen und jederzeit handlungsfähigen Dienstbetrieb sicherzustellen. Diese gesetzlichen Vorgaben stellen insbesondere kleinere Gemeinden vor erhebliche personelle und organisatorische Herausforderungen.

Die Anforderungen an die personelle Besetzung – insbesondere die Vorhaltung von mindestens zwei entsprechend qualifizierten Fachkräften (Beamte der 3. Qualifikationsebene oder Verwaltungsfachangestellte mit BL II) – stehen dabei in keinem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen, vergleichsweise geringen Arbeitsaufwand in der Gemeinde.

Gleichzeitig wird ausdrücklich betont, dass Frau Bettina Beland ihre Aufgaben als Standesbeamtin äußerst zuverlässig, kompetent und mit großem Engagement erfüllt. Sie deckt das gesamte Aufgabenspektrum fachlich einwandfrei ab und stellt eine große Bereicherung für die Verwaltung dar. Die Ausübung ihrer Tätigkeit ist derzeit jedoch nur auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung möglich, da die formale Qualifikation nicht vollständig vorliegt.

Die zentrale Problematik liegt somit nicht in der Qualität der Aufgabenerfüllung, sondern in den strukturellen Rahmenbedingungen: Während Urlaubs- oder Krankheitszeiten kann aktuell keine verlässliche Vertretung sichergestellt werden. Zusätzlich wird die Situation dadurch verschärft, dass sich der geschäftsleitende Beamte derzeit im Krankenstand befindet und eine Rückkehr nicht absehbar ist. Doch selbst bei Wiederaufnahme des Dienstes wäre die gesetzlich geforderte Mindestanzahl an qualifiziertem Personal weiterhin nicht erfüllt.

Aus finanziellen Gründen ist es der Gemeinde zudem nicht möglich, weiteres entsprechend qualifiziertes Personal vorzuhalten. Die Einstellung zusätzlicher Fachkräfte stünde in keinem vertretbaren Verhältnis zum tatsächlichen Aufgabenaufkommen.

Ein weiterer Aspekt ist die fortschreitende Digitalisierung: Viele standesamtliche Leistungen – wie Urkundenanforderungen, Voranmeldungen oder Auskünfte – können inzwischen online, telefonisch oder schriftlich abgewickelt werden. Dadurch reduziert sich die Notwendigkeit persönlicher Vorsprachen zunehmend.

Ungeachtet dessen bleibt das Standesamt eine unverzichtbare Einrichtung für zentrale Lebensereignisse, insbesondere für die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Eheschließungen sowie namensrechtliche Erklärungen und die Ausstellung von Personenstandsurkunden. Gerade in diesen sensiblen Bereichen ist eine rechtssichere und jederzeit gewährleistete Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich.

Vor diesem Hintergrund stellt die Übertragung der standesamtlichen Aufgaben an die Stadt Coburg eine pragmatische und zukunftsfähige Lösung dar, die auch von vielen Gemeinden im Landkreis bereits praktiziert wurde. Hierdurch kann eine durchgehende Vertretung sowie die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben dauerhaft sichergestellt werden, ohne die Gemeinde personell und finanziell unverhältnismäßig zu belasten.

Trauungen würden zwar künftig grundsätzlich in Coburg stattfinden, können aber auf Wunsch auch weiterhin im Itzgrund stattfinden. Berechtigt hierzu ist dann aber nur noch die erste Bürgermeisterin, die die erforderliche Schulung bereits 2020 erfolgreich absolviert hat, perspektivisch ist zudem vorgesehen, dass auch die stellvertretenden Bürgermeister nach entsprechender Qualifizierung Trauungen übernehmen können.

Die Zustimmung des Stadtrats von Coburg steht derzeit noch aus und wird voraussichtlich in der Junisitzung erfolgen. Es entsteht eine rege Diskussion im Gemeinderat.

Beschluss:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats der Stadt Coburg beschließt der Gemeinderat, die Aufgaben des Standesamts auf die Stadt Coburg zu übertragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 4

TOP 9 Wünsche und Anfragen

Mathias Schorn fragt nach warum der Wichtelwagen aktuell in Welsberg steht.

Jürgen Alt regt an, ob man den Zweckverbandsvorsitz abgeben solle.

Andreas Liebermann fragt nach dem Stand des Haushalts.

Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderats

Erste Bürgermeisterin Liebermann verabschiedet abschließend die ausscheidenden Mitglieder des Gemeinderates. Eine offizielle Verabschiedung erfolgt im Rahmen des Gemeindlichen Ehrungsabends 2027.