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Itzgrund-Bote
Ausgabe 12/2024
Neues von Renten und Soziales
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Neues von Renten und Soziales

Ferienjobs sind sozialabgabenfrei.

Schülerinnen und Schüler können mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufbessern. Ein Ferienjob ist eine sogenannte „kurzfristige Beschäftigung“, die im Jahr insgesamt maximal 70 Tage oder drei Monate am Stück umfassen darf – mehrere Ferienjobs werden zusammengerechnet.

Beim Ferienjob werden keine Sozialabgaben fällig, ganz egal, wie hoch der Verdienst ist.

Gut zu wissen: 538-Euro-Minijobs werden nicht auf den Zeitraum des Ferienjobs angerechnet.