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Itzgrund-Bote
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrssicherheit durch Überwuchs

Nach dem „Wachswetter“ der letzten Monate ist wieder festzustellen, dass Hecken, Sträucher oder Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum hineingewachsen sind. Ein Übermaß und das Hineinwachsen in den Verkehrsraum gefährdet die Verkehrssicherheit.

Nicht nur für Fußgänger (denken Sie hier vor allem auch an die Kinder, die entsprechend der Straßenverkehrsordnung mit Kinderfahrrädern auf den Bürgersteigen fahren müssen!) ist es gefährlich, wenn sie aus dem Gehwegbereich in den Straßenraum treten (oder fahren) müssen; auch der fließende Verkehr auf den Straßen wird durch Verkehrsraumeinengungen oder verdeckte Verkehrszeichen gefährdet, dies betrifft insbesondere auch auf Rettungskräfte wie Feuerwehr, Rettungswagen, Polziei, Katastrophenschutz zu.

Die Gemeinde appelliert deshalb an die Grundstückseigentümer, ihre Verantwortung offensiv wahrzunehmen und vorausschauend ihr Grün zu pflegen.

Bitte beachten Sie: Das sogenannte "Lichtraumprofil" von 2,50 m Höhe für Geh- und Radwege, sowie von 4,50 m für Fahrbahnen muss grundsätzlich auch dann freibleiben, wenn Regen oder Schnee die Äste herunterdrücken.

Auch Straßenlaternen und Beschilderungen dürfen von Pflanzen nicht verdeckt sein.

Diese Verpflichtungen bestehen in noch größerem Umfang ebenfalls an außerörtlichen Straßen (auch Feldwege), wo oftmals von angrenzenden Waldgrundstücken entsprechende Gefahren ausgehen. Hier muss je nach Verkehrsbedeutung ergänzend noch ein seitlicher Abstand vom befestigten Fahrbahnrand im Bankettbereich von bis zu 0,50 m eingehalten werden.

Verursacht der Überwuchs einen Unfall oder anderen Schaden, haftet regelmäßig der Grundstückseigentümer!

Bitte achten Sie selbst auf den Wuchs an Gehweg oder Straßenrand.

Weiterhin ist zu beachten, dass die Zufahrtswege auch nicht durch parkende Autos versperrt bzw. schwer zugänglich gemacht werden dürfen.

Für ihre vorausschauende Unterstützung möchten wir uns bei Ihnen bedanken!