Minijob! Vier Gründe, um die Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen….
| 1. | Wartezeit |
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| Die Zeit im Minijob zählt zu 100% als sogenannte Wartezeit in der Rentenversicherung. Zahlen Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung, zählt sie nur zu einem Drittel. |
| 2. | Erwerbsminderungsrente |
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| Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung im Minijob können Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sichern. |
| 3. | Reha |
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| Sie haben Anspruch auf Reha-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung |
| 4. | Riester-Rente |
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| Sie können die Riesterrente nutzen – und von der jährlichen staatlichen Zulage und der Kinderzulage profitieren |