| TOP 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
1. Bürgermeisterin Nina Liebermann eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.
| TOP 2 | Feststellung der Niederlegung des Amtes durch Gemeinderatsmitglied Udo Brückner |
1. Bürgermeisterin Liebermann erläutert, dass Gemeinderatsmitglied Udo Brückner mit Schreiben vom 16.05.2024 erklärt hat, sein Amt niederzulegen. Nach Art. 48 GLKrWG kann die gewählte Person das Amt jederzeit niederlegen; Art. 19 GO findet keine Anwendung. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.
Sie dankt ihm für ihre Tätigkeit im Gemeinderat und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amts von Gemeinderatsmitglied Udo Brückner fest.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
| TOP 3 | Bestimmung des Listennachfolgers für das ausscheidende Gemeinderatsmitglied Udo Brückner |
1. Bürgermeisterin Liebermann erläutert, dass aufgrund der Feststellung des Amtsverlustes der Gemeinderat auch über das Nachrücken entscheiden muss.
Der Listennachfolger Uwe Köhler wurde nach Art. 47 GLKrWG entsprechend verständigt, nachdem dieser abgelehnt hat, wurde der darauffolgende Listennachfolger, Tobias Reblitz, verständigt und hat die vorbehaltlose Annahme der Wahl erklärt. Weitere Amtshindernisse sind nicht erkennbar, so dass vorgeschlagen wird, Herrn Tobias Reblitz als Listennachfolger zu benennen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG fest, dass Herr Tobias Reblitz aus Herreth als Listennachfolger für das ausgeschiedene Gemeinderatsmitglied Udo Brückner nachfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
| TOP 4 | Vereidigung des nachrückenden Gemeinderatsmitglieds Tobias Reblitz |
1. Bürgermeisterin Liebermann nimmt dem nachrückenden Gemeinderatsmitglied Tobias Reblitz den nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.
| TOP 5 | Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung |
Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ist allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, lässt 1. Bürgermeisterin Nina Liebermann über das Protokoll abstimmen.
Beschluss:
Das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
| TOP 6 | Bekanntgaben der Verwaltung |
| TOP 7 | Sachstand Baumaßnahmen |
| - | Im Zuge der Sanierung der Staatsstraße 2204 in Gleußen im ersten Bauabschnitt 2015 wurde ein bestehender Regenwasserkanalanschluss von der ausführenden Firma nicht ordnungsgemäß aufgebunden, was zwischenzeitlich zu Problemen führt. Aufgrund der zwischenzeitlichen Erweiterung der Bebauung, weigert sich die Firma die Arbeiten noch auszuführen. Aufgrund der Dringlichkeit werden derzeit alle Möglichkeiten geprüft, den Anschluss schnellstmöglich herzustellen. |
| - | Die Bauanlaufbesprechung für die anstehenden Straßenunterhaltsarbeiten hat stattgefunden, die Arbeiten starten möglicherweise bereits in der nächsten Woche. |
| - | Die Bauarbeiten am Gehweg im dritten Bauabschnitt an der Ortsdurchfahrt Kaltenbrunn wurden begonnen. |
| TOP 8 | Ausweisung einer Fahrradstraße zwischen Kaltenbrunn und Lahm |
Aufgrund der Beschwerde eines Bürgers ist die Untere Straßenverkehrsbehörde auf die derzeitige Beschilderungs- und Nutzungssituation der Gemeindeverbindungsstraße zwischen dem Wertstoffhof in Kaltenbrunn und der CO1 aufmerksam geworden. Die aktuelle Situation ist für alle Verkehrsteilnehmer unklar und nicht rechtmäßig.
Am 18.06.2024 hat der Landkreis deshalb zu einer anlassbezogenen Verkehrsschau geladen und die Idee der Ausweisung einer Fahrradstraße vorgestellt, nachdem über die Strecke mehrere überregionale Radwege und die Radvorrangroute verlaufen. Eine umfangreiche Begründung der Einschätzung, weshalb eine Ausweisung als Fahrradstraße bevorzugt wird, wird dem Gemeinderat vorgestellt.
Fahrradstraßen dienen primär dem Radverkehr, weiterhin stehen sie ohne Zusatzzeichen Fußgängern zur Verfügung. Durch ergänzende Beschilderung können weitere Verkehrsarten, z. B. landwirtschaftlicher Verkehr, zugelassen oder die Erreichbarkeit der Kläranlage sichergestellt werden. Für diese gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Aus dem Gemeinderat kommen mehrere Rückmeldungen, dass die Änderung abgelehnt wird, da bei einer Änderung Konfliktpotential zwischen Landwirten und Radfahrern gesehen wird, da die Radfahrer auf ihr privilegiertes Recht der Nutzung des Weges beharren würden. Es wird gefordert, die Gemeindeverbindungsstraße, die primär auch der Erschließung der Kläranlage dient, insbesondere mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h neu zu beschildern.
Matthias Bauer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 2
Beschluss:
Der Weg zwischen dem Wertstoffhof in Kaltenbrunn und der CO 1 bei Lahm soll nicht als Fahrradstraße ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 3
| TOP 9 | Einsatz der Sicherheitswacht in der Gemeinde Itzgrund |
1. Bürgermeisterin Liebermann informiert über die Möglichkeit, eine Sicherheitswacht im Gemeindegebiet einzusetzen, die als Bindeglied zwischen der Bevölkerung und der Polizei fungieren kann.
Beschluss:
In der Gemeinde Itzgrund soll bei Bedarf eine Sicherheitswacht eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 1
| TOP 10 | Wünsche und Anfragen |
Folgende Punkte werden aus dem Gemeinderat angesprochen:
| - | Der Lärmschutzwall war noch nicht fertiggestellt. Weiterhin spart die Gemeinde Geld, wenn der Aushub aus den derzeitigen Baustellen dort aufgebracht werden kann. |
| - | Es soll geprüft werden, ob das Fräsgut, das bei dem letzten Starkregenereignis von den Flurwegen in die Gräben gespült wurde, jetzt ausgebaggert werden muss und für den Wegebau nicht mehr nutzbar ist, ebenfalls auf den Wall aufgebracht werden kann. |
| - | Die Flurwege sind in einem sehr schlechten Zustand, die Jagdgenossenschaften können die Wiederherstellung finanziell nicht leisten, hier soll gemeinschaftlich mit allen betroffenen Jagdgenossenschaften und der Gemeinde eine Lösung gesucht werden. In anderen Kommunen würden die Arbeiten von den Gemeinden finanziert. |
| - | Informationen über den Vorfall am Pumpwerk Schenkenau sollen im Amtsblatt veröffentlicht werden. |