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Itzgrund-Bote
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Widmungen Ortsstraßen im Gemeindegebiet Itzgrund

Im Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Art. 6 BayStrWG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Itzgrund mit Beschluss vom 08.06.2000 folgende Gemeindestraßen gewidmet.

Ortsstraße „Alter Schießstand“

(Gemarkung Lahm)

Die gewidmete Strecke beginnt bei km 0,061 = Südostecke Grundstück Fl.Nr. 446/1 bis km 0,200 = 25 m nördlich der Südgrenze Grundstück Fl.Nr. 445 sowie Feststellung der Gesamtlänge auf 0,200 km aufgrund Zusammenlegung mit einer Teilstrecke von 0,061 km aus der Ortsstraße „Ringstraße“ und Neuausmessung.

Ortsstraße „Froschäcker“

(Gemarkung Lahm)

Die gewidmete Strecke beginnt bei km 0,000 = Einmündung in die Ortsstraße „Alter Schießstand“ bis km 0,230 =

a) Südgrenze Grundstück Fl.Nr. 446/5

b) Nordostecke Grundstück Fl.Nr. 446/11

sowie Feststellung der Gesamtlänge auf 0,230 km aufgrund Neuausmessung.

Ortsstraße „Kastanienweg“

(Gemarkung Lahm)

Die gewidmete Strecke beginnt bei km 0,000 = Einmündung in die Ortsstraße „Alter Schießstand“, Fl.Nr. 436/1,

bis km 0,226 = Einmündung in die Ortsstraße „Hauptstraße“, Fl.Nr. 82,

sowie Feststellung der Gesamtlänge auf 0,226 km aufgrund Neuausmessung.

Die Widmungen werden hiermit bekanntgegeben.

Die Widmungsverfügungen vom 26.06.2024 können jederzeit ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Itzgrund, Rathausstraße 4, 96274 Itzgrund, EG, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Itzgrund (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG).