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Itzgrund-Bote
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Abgabe von Bauanträgen

Durch das erste und zweite Modernisierungsgesetz Bayern hat sich auch die Bayerische Bauordnung zum 01.01.2025 geändert. Gemäß Art. 64 BayBO müssen Bauanträge nicht mehr über die jeweilige Kommune, sondern direkt beim Landratsamt Coburg eingereicht werden.

Wir bitten um Beachtung.