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Itzgrund-Bote
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Gaststättengesetzes

Vollzug des Gaststättengesetzes

Gestattungen für den vorübergehenden Alkoholausschank im Rahmen von Veranstaltungen (§ 12 GastG)

am 13. Mai 2025 hat die bayerische Staatsregierung die Verordnung zur Än­derung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnis­ses beschlossen, die am 1. Juni 2025 in Kraft getreten ist.

Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage www.itzgrund.de im Formular- und Downloadcenter.