Gestattungen für den vorübergehenden Alkoholausschank im Rahmen von Veranstaltungen (§ 12 GastG)
am 13. Mai 2025 hat die bayerische Staatsregierung die Verordnung zur Änderung der Bayerischen Gaststättenverordnung und des Kostenverzeichnisses beschlossen, die am 1. Juni 2025 in Kraft getreten ist.
Die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage www.itzgrund.de im Formular- und Downloadcenter.