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Itzgrund-Bote
Ausgabe 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.06.2025

TOP 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

1. Bürgermeisterin Liebermann eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Gemeinderatssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2 Genehmigung der Protokolle der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzungen

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung ist allen Gemeinderatsmitgliedern zugegangen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, lässt 1. Bürgermeisterin Nina Liebermann über das Protokoll abstimmen.

Beschluss:

Das Protokoll der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

TOP 3 Bekanntgaben der Verwaltung

Die PI Coburg hat ihren Jahresbericht 2024 zur Kriminalitätsentwicklung und Verkehrssicherheitslage dargelegt. Wie bisher liegt der Anteil der Gemeinde Itzgrund an der Gesamtkriminalität der PI Coburg lediglich bei rd. 1 %. Verkehrstote mussten wir letztes Jahr leider fünf beklagen.

Die Pumpen in Welsberg wurden geprüft. Mit der Firma Hofmockel werden die Einstellungen für den Ernstfall getestet. Dies soll Mitte Juli bei der Feuerwehrübung erfolgen.

TOP 4 Informationen zu laufenden Baumaßnahmen

Der Firma Franz Hofmann Bau, Sonnefeld wurde im Rahmen einer dringlichen Anordnung der Auftrag erteilt, für die weitere Sanierung des Kindergartens auch das belastete Dämmmaterial mitauszubauen.

Das Staatl. Bauamt wird den Hang beim Radweg Schleifenhahn durch spezielle Verfahren stabilisieren, er wird nicht abgetragen. Der Weg selbst wird neu aufgebaut, in diesem Zusammenhang werden auch die Ausweichstellen errichtet.

Sicherungsmaßnahmen des Weges bis zum eigentlichen Bau erfolgen durch die Straßenmeisterei. Die Arbeiten sollen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung im Herbst/Winter beginnen und bis zur neuen Radsaison im März 2026 abgeschlossen sein. Alles vorerst ein Plan!

Der Stadtrat von Bad Staffelstein hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die förmliche Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan „Photovoltaik Steinbruch Uetzing“ beschlossen. Der Geltungsbereich liegt östlich der Stadt Bad Staffelstein. Im Parallelverfahren soll ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen. Die Gemeinde Itzgrund erhebt als Trägerin öffentlicher Belange gegen die Planungen der Stadt Bad Staffelstein keine Bedenken.

TOP 5 Zustimmung zum Beitragssystem des Verbands für Ländliche Entwicklung

Die Teilnehmergemeinschaft Kaltenbrunn ist Mitglied im Verband für Ländliche Entwicklung. Dieser erledigt für die Teilnehmergemeinschaft insbesondere folgende Aufgaben:

Kassengeschäfte/Kassenanordnungen

Rechnungswesen

Vorfinanzierung u. a. der Baukosten im Zuge der Herstellung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Einhebung der Beiträge nach § 19 FlurbG

Mitwirkung beim Mahnwesen

Archivierung von Kassenbelegen und den Bau betreffende Unterlagen; Überwachung der Aufbewahrungsfristen

Abschluss von Versicherungsverträgen (vor allem Haftpflicht) für die Teilnehmergemeinschaften

Bereitstellung von Fachkräften, Räumlichkeiten, EDV-Ausstattung (Hard- und Software; beispielsweise HKR (Programm für Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen), RIB (Ausschreibungsprogramm, Zeichenprogramm) etc.)

Betreuung und Koordination von Landerwerbsdarlehen

Für die Durchführung dieser Aufgaben erhebt der Verband satzungsgemäß einen Grundbeitrag. Dieser ist beginnend mit dem Jahr nach dem Beitritt zum Verband durch die TG zu entrichten. Der Grundbeitrag beträgt aktuell 4.500 EUR. Die Gemeinde muss sich als Vertragspartner verpflichten, die von ihr zu erbringende Kostenbeteiligung in Abstimmung mit der TG rechtzeitig in den Haushaltsplan aufzunehmen und die Kostenbeiträge auf das Konto der TG zu überweisen.

Der Gemeinderat bittet um regelmäßige Unterrichtung und hinsichtlich der Angemessenheit des Grundbeitrags und Mitteilung über ggf. stattfindende Erhöhungen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zwischen der Teilnehmergemeinschaft Kaltenbrunn und der Gemeinde Itzgrund zur Zahlung eines satzungsgemäßen Grundfreibetrags zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die zu erbringende Kostenbeteiligung rechtzeitig in den Haushaltsplan aufzunehmen und zur Fälligkeit auf das Konto der TG zu überweisen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

TOP 6 Anpassung der Gebühren für den gemeindlichen Kindergarten in Lahm

Kindergärten in gemeindlicher Trägerschaft zählen zu den stets defizitären Einrichtungen. Die Gemeinde ist im Gegensatz zu den kostenrechnenden Einrichtungen nicht verpflichtet, die mit dem Betrieb verbundenen Kosten durch entsprechend hohe Gebühren bzw. Beiträge zu decken. Dennoch ist auch bei diesen sonstigen Einrichtungen stets auf einen angemessenen Kostendeckungsgrad zu achten. Gerade vor dem Hintergrund des großen Investitionsbedarfes den die Gemeinde jetzt und auch in den kommenden Jahren stämmen muss, sollte auch eine Erhöhung der Kindergartengebühren in Erwägung gezogen werden. Zahlreiche Investitionen müssen bereits im noch zu genehmigenden Haushalt durch die Aufnahme von Krediten finanziert werden, weil die Zuführung des Verwaltungshaushaltes nicht mehr zur Deckung der Kosten des Vermögenshaushaltes ausreicht. Eine Erhöhung der Einnahmen des Kindergartens könnte dazu beitragen, diese Schuldenlast zu verringern und damit künftigen Generationen einen erweiterten finanziellen Spielraum bieten.

Der gemeindliche Kindergarten in Lahm belastete in den Jahren 2017 bis 2024 den gemeindlichen Haushalt mit einem Defizit von rd. 2 Mio. EUR. Auch aufgrund der kürzlich in Kraft getretenen Lohnerhöhungen für Beschäftigte im TVöD (allein dieses Jahr rechnet die Gemeinde mit rd. 28 TEUR mehr an Personalkosten im Kindergarten; im nächsten Jahr wird von einer weiteren Steigerung von 27 TEUR ausgegangen) und den hohen Investitionen, die aktuell in den Kindergarten fließen ist eine Anpassung der Gebühren notwendig, damit zumindest noch eine angemessene Kostendeckung gewährleistet werden kann.

Die Verwaltung hat die Kindergarten- und Krippengebühren in umliegenden Kindertagesstätten ermittelt und die Ergebnisse unter Bereinigung von Ausreißern nach oben und unten ausgewertet. Demnach liegen die Kindergartengebühren in Itzgrund im Schnitt rd. 61 EUR unterhalb der Referenzgebühr. Bei der Kinderkrippe beträgt die Differenz sogar rd. 97 EUR.

Der Gemeinde ist bewusst, dass eine Gebührenerhöhung in diesem Ausmaße für einige Eltern nur schwer zu tragen ist. Gleichzeitig werden die Verbesserung des Kindergartens und das Aufrechterhalten des pädagogischen Niveaus ohne mehr Geld kaum finanzierbar sein. Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst eine Gebühr im günstigen Mittelfeld anzustreben. Bei einer Erhöhung der Gebührensätze für den Kindergarten um 40 EUR und für die Krippe um 60 EUR pro Monat würde der Gemeindehaushalt bei unveränderten Belegungszahlen jährlich zusätzliche Einnahmen von rd. 59 TEUR erhalten.

Im Gemeinderat wird betont, dass abhängig von den weiteren finanziellen Entwicklungen auch weitere Erhöhungen in Betracht gezogen werden müssen. Hierfür fordert er die Verwaltung zur rechtzeitigen Information z.B. im Zuge der Haushaltssitzung auf.

Beschluss:

Ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 sollen die bisherigen Gebührensätze für den Kindergarten um 50 EUR und für die Krippe um 70 EUR pro Monat erhöht werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

TOP 6 Wünsche und Anfragen

Andreas Liebermann erkundigt sich, ob der Stein am Gräberfeld in Gleußen entfernt werden müsse, um dort Eingravierungen vorzunehmen. Antwort: Eine durch die Verwaltung angefragte Firma hat dies bestätigt. Daneben wird sich die Verwaltung noch hinsichtlich weiterer Möglichkeiten bei anderen Firmen erkundigen. Eine Beauftragung darf erfolgen, sobald das Landratsamt den gemeindlichen Haushalt genehmigt hat.

Weiterhin bemängelt Andreas Liebermann, dass der die Staatstraße St2204 begleitende Weg zwischen Schule Bodelstadt und Büdenhof durch Fahrradfahrer aufgrund des eingewachsenen Grüns nicht mehr verkehrssicher befahren werden könne. Die Bürgermeisterin macht darauf aufmerksam, dass für die Unterhaltung des betreffenden Wegstücks der Freistaat Bayern verantwortlich ist. Die Gemeinde hat das hierfür zuständige Staatliche Bauamt Bamberg bereits gebeten, den Weg freizuschneiden, wird sich aber nochmal mit diesem in Verbindung setzen und versuchen, eine zeitnahe Lösung zu erreichen.

Stefan Ehrlich erkundigt sich, ob für die Sanierung des Radwegs bei Schleifenhahn auf die Gemeinde weitere Kosten zukommen werden. Die Gemeinde ist diesbezüglich bereits auf das Staatliche Bauamt Bamberg zugegangen und konnte zumindest eine mündliche Bestätigung erreichen, dass vorbehaltlich einer anderslautender Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers die Kosten vollständig durch den Staat getragen werden sollen. Wenn doch eine Beteiligung von der Gemeinde gefordert wird, muss der Weg ggf. wieder zum Feldweg herabgestuft werden.