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Itzgrund-Bote
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Geräte- und Maschinenlärm in Wohngebieten

Lt. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) ist es in Wohngebieten verboten, lärmrelevante Geräte, wie zum Beispiel: Laubbläser, Laubsammler, Rasenmäher, elektr. Heckenschere, Motorsäge, Kreissäge, Rasentrimmer, Graskantenschneider, div. Baumaschinen usw. an:

Sonn- und Feiertagen ganztägig und an

Werktagen in der Zeit von 20 – 7 Uhr zu nutzen.

Zum Schutz von Babys/ Kleinkindern und Senioren empfehlen wir auch eine Wahrung der Mittagsruhe von 12 – 14:00 Uhr.

Gemeindeverwaltung Itzgrund
Ordnungsamt