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Itzgrund-Bote
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hundegebell - wann wird dieser zur Lärmbelästigung?

Hunde sind wunderbare Begleiter und bellen gehört zu ihrem natürlichen Verhalten. Andauerndes Bellen kann jedoch gerade in Wohngebieten zu einer Herausforderung und Belastung des Nachbarschaftsfrieden werden.

Die Ursachen für Hundegebell sind sehr unterschiedlich, z. B. Langeweile, Revierschutz, Frustration, Einsamkeit oder Angst und ebenso vielfältig sind die Lösungsansätze.

Die betroffenen Hundehalter werden gebeten, darauf zu achten, dass kein anhaltendes Bellen, insbesondere während der Ruhezeiten (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie zwischen 13 Uhr und 15 Uhr) sowie nicht länger als 30 Minuten pro Tag erfolgt.

Kurzes Bellen, das nicht vom Hundehalter beeinflusst werden kann, wird jedoch nicht als unzumutbare Lärmbelästigung eingestuft.